Erheben wir unsere Stimmen in Irland!
Am 13. Dezember unterzeichneten die Regierungschefs der EU den "Vertrag von Lissabon", der 2009 in Kraft treten soll. Dieser Vertrag soll zukünftig die Arbeit der europäischen Union regeln. Wie auch schon die 2005 in Frankreich und den Niederlanden abgelehnte EU-Verfassung wird dieser Vertrag die aktuelle wirtschaftsliberale Ausprägung der Europäischen Union noch stärker verankern. Interessen für ein sozial ausgeglichenes Europa der Menschen fanden zu wenig oder keine Berücksichtigung.
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Projekt Perspektive 50plus: Betroffene müssen »Katze im Sack« kaufen
Bonner ARGE will Blanko-Vollmacht
Bonn – Wenn es nach den Wünschen der Bonner Behörde zur Betreuung der Langzeitarbeitslosen geht, dann müssen sich über 50jähige Hartz IV-Bezieher darauf einstellen, dass sie bei dem von der Bundesregierung aufgelegten Programm »Projekt Perspektive 50plus« nur dann teilnehmen können, wenn sie zuvor eine »Katze im Sack« kaufen. Diesen Eindruck gewinnt man beim Lesen des Schreibens der Bonner ARGE an über 50jährige Hartz IV-Bezieher. Vollmundig wird versprochen: »allen Teilnehmern stehen besondere Zuschüsse und Fördermaßnahmen zur Verfügung, die Ihnen die Eingliederung in den Arbeitsmarkt erleichtern«. Die Bedingung ist allerdings, dass eine Blanko-Unterschrift gegeben wird, indem sich der »so Beglückte» dazu verpflichtet mit der Arge »konstruktiv zusammen zuarbeiten», die Erlaubnis der Weitergabe seiner persönlichen Daten erlaubt und sich zur Teilnahme von undefinierten »Maßnahmen« bereit erklärt. Weiterlesen
Schluss mit Zwangsarbeit und Subventionsbetrug!
Für eine menschliche Arbeitskraftmarktpolitik.
Einladung zur Interessensversammlung von Teilnehmern an Arbeitsgelegenheiten
am 2. Januar 2008 in der Zeit von 10.00 – 16.00 Uhr
Treffpunkt: Vor der hamburger arbeit – Beschäftigungsgesellschaft mbH (HAB)
Beim Strohhause 2
20097 Hamburg
Politische Willensbildung durch Gericht verboten
27. Kammer des Berliner Landgericht verhängt einstweilige Verfügung gegen den Pressesprecher der bundesweiten Demonstration vom 3. Juni -gegen Sozialabbau- Martin Behrsing
Berlin/Bonn. Die 27. Kammer des Berliner Landgerichtes hat gegen den Pressesprecher der bundesweiten Demonstration gegen Sozialabbau vom 3. Juni, Martin Behrsing eine einstweilige Verfügung unter Androhung eines Bußgeldes in Höhe von 250.000 EUR, ersatzweise 6 Monate Ordnungshaft erlassen. Gegenstand war der Antrag der Berliner BVG-Tochter VVR-Berek GmbH indem ihm zukünftig Plakat-Werbung im Berliner öffentlichen Raum verboten wird. Behrsing, zugleich auch Sprecher des Erwerbslosen Forum Deutschland bezeichnete die einstweilige Verfügung als völlig absurd und warf dem Berliner Landgericht vor, außerhalb jeder Verhältnismäßigkeit entschieden zu haben. Er äußerte die Vermutung, dass dem Bündnis der Demonstration im Nachhinein politisch geschadet werden soll. Weiterlesen