Politische Willensbildung durch Gericht verboten

27. Kammer des Berliner Landgericht verhängt einstweilige Verfügung gegen den Pressesprecher der bundesweiten Demonstration vom 3. Juni -gegen Sozialabbau- Martin Behrsing
Berlin/Bonn. Die 27. Kammer des Berliner Landgerichtes hat gegen den Pressesprecher der bundesweiten Demonstration gegen Sozialabbau vom 3. Juni, Martin Behrsing eine einstweilige Verfügung unter Androhung eines Bußgeldes in Höhe von 250.000 EUR, ersatzweise 6 Monate Ordnungshaft erlassen. Gegenstand war der Antrag der Berliner BVG-Tochter VVR-Berek GmbH indem ihm zukünftig Plakat-Werbung im Berliner öffentlichen Raum verboten wird. Behrsing, zugleich auch Sprecher des Erwerbslosen Forum Deutschland bezeichnete die einstweilige Verfügung als völlig absurd und warf dem Berliner Landgericht vor, außerhalb jeder Verhältnismäßigkeit entschieden  zu haben. Er äußerte die Vermutung, dass dem Bündnis der Demonstration im Nachhinein politisch geschadet werden soll. Weiterlesen

Gestrige Beschlüsse gleichen einer Kriegserklärung an Erwerbslose

Demonstration am 3. Juni in Berlin wird jetzt erst recht die Initialzündung für Widerstand sein 

Die gestern im Bundestag verabschiedeten Verschärfungen bei ALG-II Beziehern lösten bei zahlreichen Betroffenen Bestürzung aus. Viele Initiativen verglichen die Beschlüsse und deren Erklärungen dazu als eine Kriegserklärung gegen Arbeitslose, die jetzt vollends unter absoluter Willkür von Behörden gestellt werden. Die morgige Demonstration soll nun erst recht die Lunte für den Widerstand und zivilen Ungehorsam sein, damit es letztendlich nicht zur Umsetzung der geplanten Verschärfungen kommt.

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