Politische Willensbildung durch Gericht verboten

27. Kammer des Berliner Landgericht verhängt einstweilige Verfügung gegen den Pressesprecher der bundesweiten Demonstration vom 3. Juni -gegen Sozialabbau- Martin Behrsing
Berlin/Bonn. Die 27. Kammer des Berliner Landgerichtes hat gegen den Pressesprecher der bundesweiten Demonstration gegen Sozialabbau vom 3. Juni, Martin Behrsing eine einstweilige Verfügung unter Androhung eines Bußgeldes in Höhe von 250.000 EUR, ersatzweise 6 Monate Ordnungshaft erlassen. Gegenstand war der Antrag der Berliner BVG-Tochter VVR-Berek GmbH indem ihm zukünftig Plakat-Werbung im Berliner öffentlichen Raum verboten wird. Behrsing, zugleich auch Sprecher des Erwerbslosen Forum Deutschland bezeichnete die einstweilige Verfügung als völlig absurd und warf dem Berliner Landgericht vor, außerhalb jeder Verhältnismäßigkeit entschieden  zu haben. Er äußerte die Vermutung, dass dem Bündnis der Demonstration im Nachhinein politisch geschadet werden soll. Weiterlesen

Linksfraktion im Bundestag ruft zur Unterstützung der bundesweiten Demonstration am 03.06.2006 auf

Aufruf zur Teilnahme an der bundesweiten Demonstration "Schluss mit den Reformen gegen uns" am 3. Juni in Berlin, 13.00 Uhr Rotes Rathaus 

Am 3. Juni demonstrieren Menschen aus der gesamten Bundesrepublik gegen die zunehmenden Angriffe auf soziale Grundrechte und Arbeitsnehmer/innenrechte, gegen die weitere Absenkung der europäischen Sozialstandards sowie gegen die Militarisierung der Weltpolitik. Denn Schwarz-Rot macht da weiter, wo Rot-Grün aufgehört hat: Schon jetzt werden die Hartz IV–Gesetze insbesondere für Jugendliche verschärft. Der Kündigungsschutz soll ähnlich wie in Frankreich aufgeweicht und die Probezeit auf 24 Monate ausgedehnt werden.

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