Reich werden Dank Hartz IV- Zockt Berliner Arbeitsvermittlung Arbeitslose ab?

 «Joblife Arbeitsvermittlung» erstellt haarsträubende Massenbewerbungen und kassiert für jedes Schreiben auch noch 5 Euro. (Pressemitteilung zur freien Verwendung) Lesen Sie auch dazu: Spiegel-Online:
Wie Jobvermittler Arbeitssuchende abzocken
Von Heike Sonnberger Rechtschreibfehler, wahllose Adressen, fehlende Anlagen: Im Auftrag von Arbeitslosen verschickt eine Berliner Agentur Bewerbungen, die vor Fehlern nur so strotzen. Das Unternehmen weist alle Vorwürfe zurück – und zeigt doch, wie bei der Arbeitsvermittlung Geld verschwendet wird.

Berlin – Das Angebot war verlockend. «Joblife Arbeitsvermittlung» wirbt mit offenen Stellen und guten Kontakten zu Firmen. Laut Werbung erstellt die Arbeitsvermittlung mit vier Filialen in Berlin professionelle Bewerbungsunterlagen und versendet jeden Monat für den Bewerber individuelle Bewerbungsschreiben zu Arbeitgebern mit offenen Stellen. Die Kosten dafür könne man sich vom Job-Center erstatten lassen. Selbst Berliner Job-Center und die Arbeitsagentur schicken Arbeitslose zu dieser Erfolg versprechenden Firma und zahlte auch in vielen Fällen dafür. So etwas sollte man nutzen, dachte sich Walter G. und setzte sich umgehend mit «Joblife Arbeitsvermittlung» in Verbindung. Alles klang bestens und er unterschrieb Anfang Mai den Vertrag (1). Der Antrag auf Bewerbungskosten beim Job-Center war ja Grundlage für den Vertrag und kündbar war er auch jederzeit zum Monatsende. Die Dienstleistung kam prompt, doch Walter G. traute seinen Augen nicht.
Auszug aus einem angeblich professionell und individuell erstellen Bewerbungsanschreiben, der als Serienbrief an 22 Firmen von «Joblife Arbeitsvermittlung» als E-Mail versandt wurde:

«…Es würde mich sehr freuen, wenn Sie mir die Gelgenheit geben würden das ich mich Ihnen nääher vorstellen kann…»(2) Dies für einen Preis zu 110 Euro. In sieben Sätzen insgesamt sechs Rechtschreibfehler.

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Bundesagentur für Arbeit muss einlenken – Widerspruchsfrist bei Hartz IV-Bescheiden geändert

Ab Juli auch wichtige Änderungen für Bedarfsgemeinschaften bei Widersprüchen

Bonn/Nürnberg – Die Bundesagentur für Arbeit hat heute allen Arbeitsagenturen und Arbeitsgemeinschaften (Argen) Weisung erteilt, dass für Hartz  IV-Betroffene die Widerspruchsfrist bei den Änderungsbescheiden auf den 29. Juni geändert wird. Damit reagierte Die Bundesagentur auf die Kritik des Erwerbslosen forum Deutschland und der unabhängigen Sozialberatung Bochum. Zahlreiche Betroffene hatten sich beschwert, dass sie erst Ende letzter Woche ihre Änderungsbescheide erhalten hatten, diese aber mit einem Datum vom 2. Juni versehen waren und ohne Poststempel versehen waren. Die BA begründete dies damit, dass Aufgrund der Vielzahl der zentral erstellten Bescheide (fast 2 Millionen Änderungsbescheide) diese nicht mit dem aktuellen Tagesdatum versandt werden konnten. Stattdessen wurden die Bescheide generell mit dem 02.Juni datiert (dieses Datum erscheint sowohl auf den Bescheiden als auch in den Druckprotokollen). „Wir sind froh, dass die Bundesagentur hier eingelenkt hat, denn sonst hätten viele Betroffene Rechtsnachteile gehabt, weil sie Fristen überhaupt nicht einhalten hätten können. Allerdings fordern wir nach wie vor, dass die BA ihre Praxis einstellt und Post ohne Poststempel versendet. Somit wird den Empfängern der Nachweis des tatsächlichen Erhalts verunmöglicht, so Martin Behrsing, Erwerbslosen Forum Deutschland.
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ARGE Bonn – Akteneinsicht für Rechtsanwälte erheblich eingeschränkt

Arbeitslose erhalten seit September keine Kopien ihrer Akte arge_bonn1

 

Bonn. Mehrere Bonner Rechtsanwälte/Innen haben gegenüber dem Erwerbslosen Forum Deutschland bestätigt, dass sie seit September keine Akten mehr von ARGE Bonn zugeschickt bekommen. Sie müssen sich dafür selbst in die Behörde begeben und können dort nach Terminabsprache die Akte einsehen und durch ARGE Kopien anfertigen lassen. Arbeitslosengeld II-Empfänger selbst können grundsätzlich keine Kopien mehr in der ARGE erhalten. Die Kosten für die Anfahrtswege,  Zeitfaktor und Kopien werden durch die ARGE nicht getragen.

 

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