Merkel stolpert über Soziatarif bei Strom. Erwerbslosen Forum zieht Musterantrag zurück

Die Ankündigung des Erwerbslosen Forum Deutschland Anträge auf volle Übernahme der Stromkosten zu versenden und sich dabei auf die Bundeskanzlerin zu beziehen hat die Regierung zur Klarstellung veranlasst.

Das war wohl für die Regierung zu viel, nachdem das Erwerbslosen Forum Deutschland medienwirksam angekündigt hat, es wolle Erwerbslose ermuntern, dass sie Anträge auf volle Übernahme der Stromkosten zustellen und sich dabei auf das Sommerinterview von Angela Merkel zu beziehen.
Der Vize-Regierungssprecher Thomas Steg sprach heute Mittag zu Merkels Äußerungen in Berlin, es habe sich dabei wohl eine "gewisse Unschärfe" eingeschlichen, was nichts anderes besagt. Die Begründungen von Angela Merkel zur Ablehnung eines Sozialtarifs für Strom hat sich als Super-Gau entpuppt. Ihre Begründung für den Ausbau von Atomstrom und die konsequente Ablehnung eines Sozialtarifs sind nun nicht mehr haltbar. Es war unter anderem auch ein Sieg von uns.

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Betrügerische Ermittler des „Arbeitsamtes“ unterwegs

sozialschnuefflerErwerbslosen Forum Deutschland rät deshalb grundsätzlich keine Sozialermittler in die Wohnung zu lassen. 

Zum wiederholten Mal sind Betrüger unterwegs, die sich als Ermittler der Hartz IV-Behörden ausgeben. Jetzt wurde im Kreis Gifhorn bekannt, dass sich „Hartz IV-Ermittler“ sich so Zutritt in Wohnungen verschafften, um die angebliche Zahl der Haustüre zu überprüfen. Wie viele Wohnungen sie so ausspäht haben ist noch nicht bekannt. Immer wieder versuchen in Deutschland, nach Einführung des so genannten Sozialdienstes (August 2006) bei den Hartz IV-Behörden, Betrüger sich Zugang zu Wohnungen zu verschaffen.

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Rhein-Neckar-Kreis vertreibt systematisch Hartz IV-Empfänger

Schwerbehinderte wegen 46wöchiger Untätigkeit des Landratsamtes in den Ruin getrieben

Rhein-Neckar-Kreis/ Sowohl das Erwerbslosen Forum Deutschland als auch die Dienstleistungsgewerkschaft ver.di (Rhein-Neckar) erheben schwere Vorwürfe gegen das Landratsamt Rhein-Neckar. Demnach erweckt die Politik des Landkreises den Anschein, dass systematisch Sozialleistungsbezieher aus dem Kreis nach Mannheim und andere Orte verdrängt werden. Beispielhaft sei eine schwer behinderten Frau, deren Beschwerde nach 46 Wochen Untätigkeit am 15.03.2007, 09:00 Uhr vor dem Sozialgericht in Mannheim wegen Untätigkeit des Landratsamts verhandelt wird. Inzwischen musste sie deswegen eine eidesstattliche Versicherung ablegen, da ihr völlig unzureichende Unterkunftskosten bewilligt worden waren und der Landkreis keine Veranlassung sah, ihren Antrag und Widerspruch bisher zu bearbeiten. Ver.di konnte beobachten, dass in den letzten Monaten zunehmend Hartz IV-Empfänger aus dem Landkreis nach Mannheim gezogen sind, weil sie die völlige Willkür der Behörden nicht mehr aushielten. Dies solle aus Statistiken des Job-Center Mannheim hervorgehen.

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Wasch- und Frisieraktion gegen Kurt Beck vom Innenministerium genehmigt

Dem SPD-Vorsitzenden soll ein antiker Friseurstuhl geschenkt werden 

Mainz. Das für den 2. Januar geplante Happening: „Waschen und Rasieren – Kurt Beck gibt uns einen Job!“ kann nun doch, wie geplant stattfinden. Noch vor Weihnachten wurde den Veranstaltern inoffiziell mitgeteilt, dass der Landtagspräsident keine Ausnahmegenehmigung erteilen wolle. Am 2. Januar wollen zahlreiche Erwerbslose mit symbolischem Waschen und Rasieren deutlich machen, dass es sich der SPD-Vorsitzende zu einfach macht, wenn dies das Kriterium für die Überwindung der Arbeitslosigkeit sei. Zudem sollen dem rheinland-pfälzischen Ministerpräsidenten zahlreiche ernst gemeinte Bewerbungsmappen übergeben werden. Beck solle zeigen, ob er sich auch für andere persönlich einsetzt oder sein Einsatz im Fall Henrico F. nur eine Wiedergutmachung für seine verbale Entgleisung war.

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Gesetzlicher Fehler bei der Erreichbarkeit für Bedarfsgemeinschaften

Gesetzlicher Fehler bei der Erreichbarkeit für Bedarfsgemeinschaften?

verfolg2BMAS: Nur schulpflichtige Kinder sind ausgenommen

Berlin/Bonn. Mit zum 01.08. in Kraft getreten Fortfolgegesetz ist eine  Erreichbarkeitsanordnung eingeführt worden, die für viele Menschen schwere Hindernisse bedeuten können. So gilt die Erreichbarkeit grundsätzlich für alle Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft, egal ob sie dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen oder nicht. Dabei reicht es, laut einer Sprecherin des Bundesministeriums für Arbeit- und Soziales gegenüber dem Erwerbslosen Forum Deutschland heute, nicht aus, dass man für den Träger der Grundsicherung nur postalische erreichbar ist, sondern die ALG II-Bezieher müssen jederzeit den Träger der Grundsicherung besuchen können oder einen Arbeitgeber oder Maßnahmeträger zur Verfügung stehen. Dies gilt auch für Menschen, die sich in einer Vollzeitbeschäftigung befinden und aufstockendes Arbeitslosengeld-II erhalten. Auch beruflich bedingte Abwesenheit muss dem Träger angemeldet werden. Nur schulpflichtige Kinder sind laut BMAS von dieser Regelung ausgenommen. Schwierig wird es für Schüler über 16 Jahre. Auch für diese gilt, dass sie Ortsabwesenheit zu melden haben bzw. sich genehmigen lassen müssen.

 

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