Nach Tod seines Mitbewohners – Obdachlosenheim sei für verbliebenen Hartz IV-Bezieher zumutbar

 ARGE weigert sich die Kosten der Unterkunft für eine Übergangszeit zu zahlen und verweist auf das Obdachlosenheim
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Bonn/Rhein-Sieg-Kreis – Das Erwerbslosen Forum Deutschland wirft der ARGE Rhein-Sieg menschenverachtenden Umgang in Zusammenhang mit einem Freitod des Hartz IV-Beziehers H.G und dem verbleibenden Mitbewohner Achim. H. vor. H.G. wurde nach einer Vermisstenanzeige von Achim H.., vor drei Wochen tot in seiner Garage aufgefunden, nachdem dieser seine Arbeitslosigkeit und nicht zuletzt dem erheblichen Druck der ARGE Rhein-Sieg nicht mehr standhalten wollte. Die beiden hatten zusammen ein Wohnung angemietet und sich die Kosten der Unterkunft geteilt. Sofort nach dem Tod wurde Achim. H. bei der ARGE Rhein-Sieg vorstellig und der Behördenleiter der ARGE in Troisdorf versprach, dass er vorerst in der Wohnung bleiben könne und die vollen Kosten der Unterkunft getragen würden, bis er eine angemessene Wohnung findet. Nach einem heutigen Schreiben will sich jedoch die ARGE nun nicht mehr an ihr Versprechen halten und nur einen Anteil an den Unterkunftskosten bezahlen.

Wörtlich heißt es in dem abgelehnten Antrag:
»Sie sind alleine lebend und bei drohender Wohnungslosigkeit wäre eine Unterbringung jederzeit möglich und von Ihnen in Kauf zu nehmen».  
Was nichts anderes heißt, dass Achim H. sich auf ein Obdachlosenheim einstellen soll, da der Vermieter nun jederzeit die Möglichkeit hat Achim H. sofort vor die Tür zu setzen.
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Sparkasse: Datenschutz bei Hartz IV-Beziehern wird nicht so genau genommen

sparkasse1Die größte Sparkasse (Köln-Bonn) gibt ungeprüft bereitwillig Auskünfte über ALG II-Bezieher
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Köln – Sichtlich geschockt war Frau F. (Name geändert) aus Köln als sie ein Schreiben der Sparkasse Köln öffnete. Der Hartz IV-Bezieherin wurde von der größten deutschen Sparkasse mitgeteilt, dass die Kölner Hartz IV-Behörde (ARGE Köln) die Bank um die Offenlegung ihres Kontos für einen Zeitraum im Jahr 2007 gebeten hat. Wegen entsprechender Auskünfte solle sie sich nicht an die Sparkasse wenden, sondern an die zuständige ARGE. Als Begründung für die Aufhebung des Datenschutzes wurde der § 60 Sozialgesetzbuch Zwei genommen. Dieser besagt, dass Banken und Versicherungen zu Auskunftserteilung verpflichtet werden können, wenn sich ein Sachverhalt auf anderen Weg nicht aufklären lässt. Allerdings sind an diesen Paragraphen hohe Auflagen gestellt, die anscheinend für die Kölner ARGE als auch für die Sparkasse nicht gelten. Weiterlesen

Antrag auf Bewilligung einer nicht rückzahlbaren Beihilfe für Schulmaterial

Der erste Schultag ist für Kinder aufregend und für Eltern teuer. Die Ausgaben für Stifte, Schulranzen, Bücher, Hefte und nicht zuletzt die Schultüte summieren sich leicht auf einen dreistelligen Eurobetrag. Noch mehr Geld wird für einen kindgerechten Schularbeitsplatz fällig.
Antrag hier zum Download
: http://www.erwerbslosenforum.de/antrag/schulbedarf.doc 

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Bundesagentur für Arbeit muss einlenken – Widerspruchsfrist bei Hartz IV-Bescheiden geändert

Ab Juli auch wichtige Änderungen für Bedarfsgemeinschaften bei Widersprüchen

Bonn/Nürnberg – Die Bundesagentur für Arbeit hat heute allen Arbeitsagenturen und Arbeitsgemeinschaften (Argen) Weisung erteilt, dass für Hartz  IV-Betroffene die Widerspruchsfrist bei den Änderungsbescheiden auf den 29. Juni geändert wird. Damit reagierte Die Bundesagentur auf die Kritik des Erwerbslosen forum Deutschland und der unabhängigen Sozialberatung Bochum. Zahlreiche Betroffene hatten sich beschwert, dass sie erst Ende letzter Woche ihre Änderungsbescheide erhalten hatten, diese aber mit einem Datum vom 2. Juni versehen waren und ohne Poststempel versehen waren. Die BA begründete dies damit, dass Aufgrund der Vielzahl der zentral erstellten Bescheide (fast 2 Millionen Änderungsbescheide) diese nicht mit dem aktuellen Tagesdatum versandt werden konnten. Stattdessen wurden die Bescheide generell mit dem 02.Juni datiert (dieses Datum erscheint sowohl auf den Bescheiden als auch in den Druckprotokollen). „Wir sind froh, dass die Bundesagentur hier eingelenkt hat, denn sonst hätten viele Betroffene Rechtsnachteile gehabt, weil sie Fristen überhaupt nicht einhalten hätten können. Allerdings fordern wir nach wie vor, dass die BA ihre Praxis einstellt und Post ohne Poststempel versendet. Somit wird den Empfängern der Nachweis des tatsächlichen Erhalts verunmöglicht, so Martin Behrsing, Erwerbslosen Forum Deutschland.
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Arge Köln sorgt sich um Mitarbeiter im „Hartz IV-Schnüffeldienst“

sozialschnuefflerDiskussion vereinbart
Nach unangekündigtem Besuch bei einem Kölner Sozialdetektiv hat die ARGE Köln große Sorge um ihre Mitarbeiter -Angebot vom Chef der Arge an gegängelte Hartz IV-Betroffene durch den Bedarfsermittlungsdienst

Köln (pr-sozial) – Es ging der Kölner Arge zu weit, als am 27. April in den frühen Morgenstunden eine größere Gruppe der „Überflüssigen“ einem Kölner "Sozialschnüffler" einen unangekündigten Hausbesuch abstatteten und gleichzeitig so genannten "Steckbriefe" von ihm verteilte als Warnung an Hartz-IV-Betroffene. Deshalb wurden gestern Vertreter vom Erwerbslosen Forum Deutschland und des Kölner Erwerbslosenrates zu einem klärenden Gespräch in die zweitgrößte Hart IV-Behörde Deutschlands geladen. Anscheinend haben auch Ermittlungen gegen die unangekündigten „Hausbesucher“ zu keinem Erfolg geführt, so dass man sich einen gewissen Einfluss in die „Szene“ durch die Erwerbslosenvertreter erhoffte. Sowohl der Chef der Arge, Josef Ludwig als auch der stellvertretende Leiter des Kölner Sozialamtes, Hans-Jürgen Oster baten darum, dass man in Zukunft nicht die Mitarbeiter als Zielscheibe aussucht, sondern ihre Vorgesetzten. Ob dies tatsächlich als Aufforderung gemeint war, blieb unklar. Möglicherweise gab es auch Druck von der Mitarbeitervertretung, sich schützend vor die eigenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu stellen.

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