Sozialgericht Hamburg: Ein Euro Jobs eventuell völkerrechtswidrig

Hartz IV: Prozesskostenhilfe für Grundsatzklage  Parallelverfahren in den Niederlanden
von RA Dr. Rolf Gefken
Hamburg – Das Sozialgericht Hamburg hat in einem Beschluss vom 4.Januar einem Arbeitslosen, der wiederholt zur Aufnahme von sog. "[[Ein-Euro-Jobs]]" von der [[Bundesagentur für Arbeit]] verpflichtet wurde, für eine [[Grundsatzklage]] Prozesskostenhilfe gewährt. In seiner gegen die Freie und Hansestadt Hamburg gerichteten Klage beruft sich der Betroffene darauf, dass diese Art der "[[sozialrechtlichen Beschäftigungsverhältnisse]]" gegen das im [[Abkommen Nr. C029]] der [[Internationalen Arbeitsorganisation]] (ILO) normierte Verbot der Zwangsarbeit verstosse. Ferner läge in dieser Art der Dienstverpflichtung ein Verstoss gegen Art. 4 Absatz 2 der [[Europäischen Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten]], die die Bundesrepublik ratifiziert habe.
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Die monatliche Schönrederei des Arbeitsmarktes ist unerträglich

Rückgang der Arbeitslosenzahlen fast ausschließlich auf Ein-Euro-Jobs zurück zuführen
Bonn. Zu den heute von der Bundesagentur für Arbeit veröffentlichten Arbeitsmarktdaten im Juni 2006 erklärt Martin Behrsing, Sprecher des Erwerbslosen Forum Deutschland: „Die Schönrederei erreicht mittlerweile die Grenze des Unerträglichen. Die Bundesagentur führt selbst aus, dass die positive Entwicklung durch Arbeitsgelegenheiten zurück zuführen sei. Es muss wohl am zu warmen Wetter und der Fußballlaune liegen, wenn Franz Müntefering meint, dass die Konjunkturdaten nach oben zeigen und der Arbeitsmarkt wächst. Weiterlesen