WDR-Video zu: Gewalttätiger Sicherheitsdienst prügelt Kunden aus der ARGE BONN

argebonn3Bonn –. Laut Angaben von mehreren Zeugen soll es heute morgen in der ARGE Bonn zu einem Zwischenfall gekommen sein. Der Sicherheitsdienst hätte einen Kunden sehr rüde aus der ARGE herausgeprügelt und dabei keine Rücksicht auf Verletzungen und die Sicherheit der wartenden Kunden genommen. Während der Wartezeit sei es zu einer verbalen Eskalation zwischen einen Kunden und einer Sachbearbeiterin der Kundentheke gekommen. Der Kunde hatte sich beschwert, weil jemand ohne Wartenummer vorgezogen wurde. Von der Sachbearbeiterin sei darauf hin der Kunde lautstark zurecht gewiesen worden, dass er den „Mund halten solle“. Auf seinen weiteren Protest spitzte sich die Situation dahingehend zu, so dass 3 Wachleute ihn umringten und ihn aufforderten zu gehen. Auf seine Weigerung hin gingen alle drei auf ihn los und prügelten ihn durch die Seitentür, ohne Rücksicht auf Verletzungen bzw. auf die Sicherheit der anderen Kunden.
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Hartz IV: Kapitallebensversicherung darf nicht als verwertbares Vermögen angerechnet werden

Leipzig. Das Sozialgericht Leipzig hat in seinem Urteil vom 14.02.2007 (S 6 AS 283/05) entschieden, dass eine Kapitallebensversicherung, die erst zu Beginn der Rente ausgezahlt wird, nicht zum verwertbaren Kapital bei Hartz IV gehört. Im vorliegenden Fall hatte eine Hartz IV-Empfängerin Leistungen verweigert bekommen, da ihr eine Kapitallebensversicherung, die ihr ehemaliger Arbeitgeber für sie abgeschlossen hatte, als verwertbares Vermögen angerechnet wurde. Sie klagte dagegen und bekam nach fast zwei Jahren recht.
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