Hartz IV: Kapitallebensversicherung darf nicht als verwertbares Vermögen angerechnet werden

Leipzig. Das Sozialgericht Leipzig hat in seinem Urteil vom 14.02.2007 (S 6 AS 283/05) entschieden, dass eine Kapitallebensversicherung, die erst zu Beginn der Rente ausgezahlt wird, nicht zum verwertbaren Kapital bei Hartz IV gehört. Im vorliegenden Fall hatte eine Hartz IV-Empfängerin Leistungen verweigert bekommen, da ihr eine Kapitallebensversicherung, die ihr ehemaliger Arbeitgeber für sie abgeschlossen hatte, als verwertbares Vermögen angerechnet wurde. Sie klagte dagegen und bekam nach fast zwei Jahren recht.
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Mobilisierung bis zur letzten Minute

 sozialprotestDamit alles ganz anders wird! Erwerbsloseninitiativen und soziale Protestgruppen haben für die DGB-Demos mobilisiert  

Bonn. Zufrieden zeigten sich Vertreter der Netzwerke ‚Bündnis 3. Juni’ zum Abschluss der Mobilisierungswoche vor den DGB-Großdemonstrationen in 5 Städten. Die aktuellen Debatten um Unterschicht und die Nichtinanspruchnahme von ALG II von 2 Mio. Menschen, zeige dass Vertreter der großen Koalition mit Unwahrheiten und Unterstellungen arbeiten würden, um die durch Rot-Grün begonnene Demontage des Sozialstaates voran zutreiben. Von den Demonstrationen könnten wichtige Signale ausgehen, um die durch die neoliberale Globalisierungspolitik zunehmenden prekären Beschäftigungsverhältnisse zu bremsen.

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