Aufruf: Erneuter Zahltag am Montag 3. Dezember ARGE Köln Mülheim

Let's do it – again – «Her mit der Kohle – und zwar sofort!»

Es ist soweit – Am Montag 3. Dezember wird es einen neuen Zahltag! geben und zwar morgens früh ab 7:30 Uhr in Köln-Mülheim (ARGE Köln-Mülheim, Bezirksrathaus Wiener Platz). Weiterlesen

Hartz IV: Kapitallebensversicherung darf nicht als verwertbares Vermögen angerechnet werden

Leipzig. Das Sozialgericht Leipzig hat in seinem Urteil vom 14.02.2007 (S 6 AS 283/05) entschieden, dass eine Kapitallebensversicherung, die erst zu Beginn der Rente ausgezahlt wird, nicht zum verwertbaren Kapital bei Hartz IV gehört. Im vorliegenden Fall hatte eine Hartz IV-Empfängerin Leistungen verweigert bekommen, da ihr eine Kapitallebensversicherung, die ihr ehemaliger Arbeitgeber für sie abgeschlossen hatte, als verwertbares Vermögen angerechnet wurde. Sie klagte dagegen und bekam nach fast zwei Jahren recht.
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