Leipzig. Das Sozialgericht Leipzig hat in seinem Urteil vom 14.02.2007 (S 6 AS 283/05) entschieden, dass eine Kapitallebensversicherung, die erst zu Beginn der Rente ausgezahlt wird, nicht zum verwertbaren Kapital bei Hartz IV gehört. Im vorliegenden Fall hatte eine Hartz IV-Empfängerin Leistungen verweigert bekommen, da ihr eine Kapitallebensversicherung, die ihr ehemaliger Arbeitgeber für sie abgeschlossen hatte, als verwertbares Vermögen angerechnet wurde. Sie klagte dagegen und bekam nach fast zwei Jahren recht.
Weiterlesen
Schlagwort-Archive: leipziger
Presse (18.12.06); 22:00 Uhr) zum Happening zum 02.01.2007 in Mainz
Spiegel Online |
RASIERTER ARBEITSLOSER Henrico, das Beck-Gespenst Spiegel Online – vor 2 Stunden gefunden So hat sich inzwischen das Erwerbslosenforum Deutschland mit Sitz in Bonn des Falls angenommen. "Wir sind seit Samstag dabei", wie Sprecher Martin Behrsing … |