Erneut massive Auszahlungs-Panne bei der BA in Nürnberg

 Tausende Hartz IV-Bezieher sollen im Juli ihre Leistungen nicht pünktlich erhalten haben

Nürnberg. Erneut ist es zu massiven Problemen im Rechenzentrum der Bundesagentur für Arbeit (BA) in Nürnberg für die Hartz IV-Leistungen gekommen. Verschiedene Betroffene hatten vergangene Woche dem Erwerbslosen Forum Deutschland mitgeteilt, dass sie im Zuge der Erhöhung der ALG-II-Leistung ab 1. Juli ohne Leistungen da standen. Ein Fehler im «Batchlauf» führten offenbar dazu, dass viele ALG II Bezieher bisher ihre Leistungen für Juli nicht pünktlich erhalten haben. Nach Angaben von Mitarbeitern in Berliner JobCenter sollen allein in Berlin über 10.000 ALG-II Bezieher von dem System-Fehler in Nürnberg betroffen sein. Ein Presssprecher der Bundesagentur für Arbeit (BA) wollte dies am Sonntag gegenüber dem Erwerbslosen Forum Deutschland so nicht bestätigen. Er sprach jedoch davon, dass bundesweit tausende Hartz IV-Bezieher betroffen sind.
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Bundesagentur für Arbeit muss einlenken – Widerspruchsfrist bei Hartz IV-Bescheiden geändert

Ab Juli auch wichtige Änderungen für Bedarfsgemeinschaften bei Widersprüchen

Bonn/Nürnberg – Die Bundesagentur für Arbeit hat heute allen Arbeitsagenturen und Arbeitsgemeinschaften (Argen) Weisung erteilt, dass für Hartz  IV-Betroffene die Widerspruchsfrist bei den Änderungsbescheiden auf den 29. Juni geändert wird. Damit reagierte Die Bundesagentur auf die Kritik des Erwerbslosen forum Deutschland und der unabhängigen Sozialberatung Bochum. Zahlreiche Betroffene hatten sich beschwert, dass sie erst Ende letzter Woche ihre Änderungsbescheide erhalten hatten, diese aber mit einem Datum vom 2. Juni versehen waren und ohne Poststempel versehen waren. Die BA begründete dies damit, dass Aufgrund der Vielzahl der zentral erstellten Bescheide (fast 2 Millionen Änderungsbescheide) diese nicht mit dem aktuellen Tagesdatum versandt werden konnten. Stattdessen wurden die Bescheide generell mit dem 02.Juni datiert (dieses Datum erscheint sowohl auf den Bescheiden als auch in den Druckprotokollen). „Wir sind froh, dass die Bundesagentur hier eingelenkt hat, denn sonst hätten viele Betroffene Rechtsnachteile gehabt, weil sie Fristen überhaupt nicht einhalten hätten können. Allerdings fordern wir nach wie vor, dass die BA ihre Praxis einstellt und Post ohne Poststempel versendet. Somit wird den Empfängern der Nachweis des tatsächlichen Erhalts verunmöglicht, so Martin Behrsing, Erwerbslosen Forum Deutschland.
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Hartz IV: Kapitallebensversicherung darf nicht als verwertbares Vermögen angerechnet werden

Leipzig. Das Sozialgericht Leipzig hat in seinem Urteil vom 14.02.2007 (S 6 AS 283/05) entschieden, dass eine Kapitallebensversicherung, die erst zu Beginn der Rente ausgezahlt wird, nicht zum verwertbaren Kapital bei Hartz IV gehört. Im vorliegenden Fall hatte eine Hartz IV-Empfängerin Leistungen verweigert bekommen, da ihr eine Kapitallebensversicherung, die ihr ehemaliger Arbeitgeber für sie abgeschlossen hatte, als verwertbares Vermögen angerechnet wurde. Sie klagte dagegen und bekam nach fast zwei Jahren recht.
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