Übersicht über die gesetzlichen Regelungen für Geschenke und Geldzuwendungen, die eine Nichtanrechnung ermöglichen.
Mit der Arbeitslosengeld II- Sozialgeldverordnung (vom 18. Oktober 2004) hat das noch damalige Bundesministerium für Wirtschaft- und Arbeit von seiner Ermächtigung Gebrauch gemacht und Regelungen getroffen, wann Geschenke oder Geldzuwendungen nicht angerechnet wird. Diese wurden im § 11 Abs. 3 Sozialgesetzbuch Zwei aufgenommen. Im Folgenden wird eine Übersicht der wichtigsten Regelungen dargestellt.
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Börsenlahmlegung als Strategie gegen Sozialabbau
Aktions- und Strategiekonferenz der sozialen Bewegungen am 2. und 3. Dezember in Frankfurt
Frankfurt. Wie weiter mit den sozialen Bewegungen? Darüber wollen am Wochenende (2. und 3. Dezember) in Frankfurt zahlreiche Vertreter der sozialen Bewegungen diskutierten, um einen Fahrplan des Widerstandes und Mobilisierung für wirkungsvolle Protestaktionen gegen den zunehmenden Abbau von Arbeitnehmerrechten und sozialstaatlicher Verantwortung zu entwickeln. Die 2006 eingeleiteten Protestaktionen (Großdemonstration 03.06.2006 in Berlin und DGB-Aktionstag 21. Oktober) haben nicht genügend politischen Druck erzeugt, um Veränderungen in der Sozial- und Wirtschaftspolitik herbei zu führen. Deshalb werde man für 2007 über schärfere Formen des Protestes diskutieren müssen. Etwa der durch den Berliner Politikwissenschaftler Prof. Peter Grottian in Spiel gebrachte Hungerstreik oder die friedliche Lahmlegung der Frankfurter Börse im Frühjahr 2007. Zur Konferenz werden auch Vertreter des Streikkomitees von VW in Brüssel erwartet. Ausgerichtet wird die Konferenz vom Netzwerkbündnis 3. Juni (Schluss mit den „Reformen" gegen uns!)