Aufruf: Erneute Aktion – Zahltag von „AGENTURSCHLUSS“- ARGE Köln am 3. Dezember

IMG_0668Nach dem erfolgreichen Aktionscamp vor der ARGE Köln am 1. und 2. Oktober durch „AGENTURSCHLUSS“ steht nun eine neue Aktion von „AGENTURSCHLUSS“ an. (http://www.erwerbslosenforum.de/nachrichten/
1_022007021002_216_1.htm
) Dabei soll wiederum ein Zahltag durchgesetzt werden.  Termin ist der 3. Dezember ARGE Köln-Mühlheim. Trotz eines massiven Polizeiaufgebotes (Hundertschaft) konnte am 1. und 2. Oktober das Foyer der Kölner ARGE besetzt werden. „AGENTURSCHLUSS“ freut sich über zahlreiches Erscheinen. Wir vom Erwerbslosen Forum Deutschland möchten Euch dazu ebenfalls aufrufen, da wir uns auch diesmal wieder mit zahlreichen anderen Initiativen beteiligen. Tacheles e.V. aus Wuppertal wird auch diesmal wieder eine Beratung für Erwerbslose durchführen.
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Ratgeber Hartz IV: Wann darf man Konfirmationsgeschenke behalten

Übersicht über die gesetzlichen Regelungen für Geschenke und Geldzuwendungen, die eine Nichtanrechnung ermöglichen.
Mit der Arbeitslosengeld II- Sozialgeldverordnung (vom 18. Oktober 2004) hat das noch damalige Bundesministerium für Wirtschaft- und Arbeit von seiner Ermächtigung Gebrauch gemacht und Regelungen getroffen, wann Geschenke oder Geldzuwendungen nicht angerechnet wird. Diese wurden im § 11 Abs. 3 Sozialgesetzbuch Zwei aufgenommen. Im Folgenden wird eine Übersicht der wichtigsten Regelungen dargestellt.

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