Empörung über Essener Beschäftigungsgesellschaft

eineurojobberSpiegel-Online: Ein Euro Jobber beschimpft und dann als Spinner und „Pisser“ bezeichnet
 – Inge Höger (Bundestagsfraktion Die Linke.): EABG behandelt Hartz IV-Empfänger als Menschen zweiter und dritter Klasse
– EAGB hat angeblich weit mehr, als 500 Ein-Euro-Jobber

Essen/Berlin/Bonn –Empörung hat der Essener stadteigene Beschäftigungsträger (EABG) wegen des Zwangsurlaubes von Ein-Euro-Jobbern ausgelöst. Während die Stammbelegschaft am Freitag (31. August) einen Betriebsausflug machte, mussten die beschäftigten 500 Ein-Euro-Jobber Zwangsurlaub nehmen oder aber eine Sonderschicht einlegen, wenn sie keine finanziellen Verluste hinnehmen wollten. Unter dessen berichtete „Spiegel-Online“ von einem 37-härigen Hartz IV-Empfänger, der sich geweigert hatte einen Urlaubsschein zu unterschreiben. Dieser wurde laut des  Magazins von einem angestellten Gewerkemeister beschimpft und als „Spinner und Pisser“ bezeichnet. Der so Bezeichnete hatte darauf hin Anzeige erstattet. Das Erwerbslosen Forum Deutschland sagte dazu, dass hier der Begriff „Ware Arbeit“ nur zu deutlich würde. Auch die aus NRW stammende Bundestagsabgeordnete Inge Höger (Die Linke.) warf in einem Beitrag für „PR-SOZIAL“ der EABG vor, dass die Hartz IV-Empfänger als Menschen zweiter und dritter Klasse behandeln würde.
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Bundesagentur für Arbeit muss einlenken – Widerspruchsfrist bei Hartz IV-Bescheiden geändert

Ab Juli auch wichtige Änderungen für Bedarfsgemeinschaften bei Widersprüchen

Bonn/Nürnberg – Die Bundesagentur für Arbeit hat heute allen Arbeitsagenturen und Arbeitsgemeinschaften (Argen) Weisung erteilt, dass für Hartz  IV-Betroffene die Widerspruchsfrist bei den Änderungsbescheiden auf den 29. Juni geändert wird. Damit reagierte Die Bundesagentur auf die Kritik des Erwerbslosen forum Deutschland und der unabhängigen Sozialberatung Bochum. Zahlreiche Betroffene hatten sich beschwert, dass sie erst Ende letzter Woche ihre Änderungsbescheide erhalten hatten, diese aber mit einem Datum vom 2. Juni versehen waren und ohne Poststempel versehen waren. Die BA begründete dies damit, dass Aufgrund der Vielzahl der zentral erstellten Bescheide (fast 2 Millionen Änderungsbescheide) diese nicht mit dem aktuellen Tagesdatum versandt werden konnten. Stattdessen wurden die Bescheide generell mit dem 02.Juni datiert (dieses Datum erscheint sowohl auf den Bescheiden als auch in den Druckprotokollen). „Wir sind froh, dass die Bundesagentur hier eingelenkt hat, denn sonst hätten viele Betroffene Rechtsnachteile gehabt, weil sie Fristen überhaupt nicht einhalten hätten können. Allerdings fordern wir nach wie vor, dass die BA ihre Praxis einstellt und Post ohne Poststempel versendet. Somit wird den Empfängern der Nachweis des tatsächlichen Erhalts verunmöglicht, so Martin Behrsing, Erwerbslosen Forum Deutschland.
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Ratgeber Hartz IV: Wann darf man Konfirmationsgeschenke behalten

Übersicht über die gesetzlichen Regelungen für Geschenke und Geldzuwendungen, die eine Nichtanrechnung ermöglichen.
Mit der Arbeitslosengeld II- Sozialgeldverordnung (vom 18. Oktober 2004) hat das noch damalige Bundesministerium für Wirtschaft- und Arbeit von seiner Ermächtigung Gebrauch gemacht und Regelungen getroffen, wann Geschenke oder Geldzuwendungen nicht angerechnet wird. Diese wurden im § 11 Abs. 3 Sozialgesetzbuch Zwei aufgenommen. Im Folgenden wird eine Übersicht der wichtigsten Regelungen dargestellt.

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Wichtiger Hinweis zum Elterngeld

Alg2-Betroffene, die vor Geburt des Kindes kein Erwerbseinkommen hatten erhalten für Kinder, die ab Jan. 07 geboren wurden diesen sog. Sockelbetrag (1) an Elterngeld. Dieser Betrag wird beim Alg2 nicht angerechnet bzw. darf nicht angerechnet werden, da dies ja sozusagen privilegiertes Einkommen ist.

Wenn man außer dem neugeborenen Baby jedoch noch 1 weiteres Kind unter 3 Jahren bzw. 2 weitere Kinder unter 6 Jahren hat, dann erhält man pauschal zusätzlich noch 75 € Geschwisterbonus(2). Diese 75 € werden leider angerechnet.
Uns ist bekannt geworden, dass im Bayreuther u. Regensburger Raum bereits Verrechnungsersuchen der ARGE eingegangen sind, obwohl die Eltern noch gar keinen Elterngeldantrag gestellt hatten.
Deshalb sollten, die den sog. Geschwisterbonus für ein bzw. 2 weitere Kinder erhalten der ARGE dies am besten mitteilen. Ansonsten holt es die ARGE hinterrücks direkt von der Elterngeldstelle ab.
Es wird sich dabei auf §§ 102-104 SGB X berufen. Weiterlesen

Unterschichtdebatte kommt zur rechten Zeit

2006_03_09_nothilfeNichts geht mehr besser, sondern nur ganz anders; DGB muss das Thema in den Mittelpunkt der Großdemonstrationen am 21. Oktober rücken

Bonn. Die von der Friedrich-Ebert-Stiftung in Auftrag gegebene Gesellschaftsstudie und deren Ergebnisse vom 'abgehängten Prekariat' werden vom Erwerbslosen Forum Deutschland untermauert und teils als eine realistische Einschätzung der gegenwärtigen Gesellschaftsstrukturen begrüßt. Die schon 2004 durch Vertreter der sozialen Bewegungen prophezeite neue ‚Unterschicht’ durch Hartz IV habe sich nunmehr traurig bewahrheitet. Der DGB muss dieses Thema am Samstag auf den Großdemonstrationen aufgreifen und dafür sorgen, dass der durch Kurt Beck (SPD) ins Spiel gebrachte Begriff der ‚neuen Unterschicht’ aufgegriffen und positiv besetzt wird, ähnlich des Begriffes: Proletariat. Die an den Herbstdemonstrationen beteiligten Erwerbsloseninitiativen und sozialen Protestbewegungen werden dieses Thema auf jeden Fall aufgreifen, da durch die Studie deutlich geworden ist, dass die durch SPD-Fraktionsvize Stefan Hilsberg bezeichnete ‚Lebenslüge Hartz IV der Rot-Grünen Koalition' traurige Wirklichkeit geworden sei. Die durch Volker Kauder (CDU) ins Spiel gebrachte  Verleugnung, dass es keine „Unterschicht“ gebe, sondern es in Teilen der Gesellschaft eine ‚Verwahrlosung’ gebe würde, wurde durch das Erwerbslosen Forum Deutschland scharf verurteilt. Volker Kauder  überspanne den Bogen völlig und trage zu einer bewusst geführten Stigmatisierung von vielen Hartz  IV-Betroffenen bei. Dabei leugnet er die Realität von vielen Betroffenen völlig oder stelle sie absichtlich falsch dar.

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