Sozialgericht Hamburg: Ein Euro Jobs eventuell völkerrechtswidrig

Hartz IV: Prozesskostenhilfe für Grundsatzklage  Parallelverfahren in den Niederlanden
von RA Dr. Rolf Gefken
Hamburg – Das Sozialgericht Hamburg hat in einem Beschluss vom 4.Januar einem Arbeitslosen, der wiederholt zur Aufnahme von sog. "[[Ein-Euro-Jobs]]" von der [[Bundesagentur für Arbeit]] verpflichtet wurde, für eine [[Grundsatzklage]] Prozesskostenhilfe gewährt. In seiner gegen die Freie und Hansestadt Hamburg gerichteten Klage beruft sich der Betroffene darauf, dass diese Art der "[[sozialrechtlichen Beschäftigungsverhältnisse]]" gegen das im [[Abkommen Nr. C029]] der [[Internationalen Arbeitsorganisation]] (ILO) normierte Verbot der Zwangsarbeit verstosse. Ferner läge in dieser Art der Dienstverpflichtung ein Verstoss gegen Art. 4 Absatz 2 der [[Europäischen Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten]], die die Bundesrepublik ratifiziert habe.

Da die Tatsache der Beschäftigung des Betroffenen im Rahmen eines sog. "Ein-Euro-Jobs" an Einrichtungen der Stadt Hamburg unstreitig ist, geht es in dem Verfahren ausschließlich um die Klärung der grundsätzlichen Frage, ob die Zuweisung dieser Art der Tätigkeit rechtswidrig war. Indem das [[Sozialgericht Hamburg]] dem Kläger [[Prozesskostenhilfe]] gewährt hat, hat es zugleich die "hinreichende Erfolgsaussicht" der Klage bejaht. Es ist also davon auszugehen, dass das Gericht mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit die bisherige insbesondere von der Freien und Hansestadt Hamburg genutzte Praxis als grundsätzlich rechtswidrig einstuft.

Parallel dazu läuft in Arnheim / Niederlanden eine ähnliche vom Niederländischen Gewerkschaftsbund FNV unterstütze Klage mit dem Ziel der Klärung der Europarechtswidrigkeit entsprechender Dienstverpflichtungen.
Genehmigung von
RA Dr. Rolf Geffken
www.DrGeffken.de liegt uns vor

 

Diskussion im Forum dazu:

http://www.elo-forum.org/news-diskussionen-tagespresse/21144-ein-euro-jobs-voelkerrechtswidrig.html