Sozialgericht Hamburg: Ein Euro Jobs eventuell völkerrechtswidrig

Hartz IV: Prozesskostenhilfe für Grundsatzklage  Parallelverfahren in den Niederlanden
von RA Dr. Rolf Gefken
Hamburg – Das Sozialgericht Hamburg hat in einem Beschluss vom 4.Januar einem Arbeitslosen, der wiederholt zur Aufnahme von sog. "[[Ein-Euro-Jobs]]" von der [[Bundesagentur für Arbeit]] verpflichtet wurde, für eine [[Grundsatzklage]] Prozesskostenhilfe gewährt. In seiner gegen die Freie und Hansestadt Hamburg gerichteten Klage beruft sich der Betroffene darauf, dass diese Art der "[[sozialrechtlichen Beschäftigungsverhältnisse]]" gegen das im [[Abkommen Nr. C029]] der [[Internationalen Arbeitsorganisation]] (ILO) normierte Verbot der Zwangsarbeit verstosse. Ferner läge in dieser Art der Dienstverpflichtung ein Verstoss gegen Art. 4 Absatz 2 der [[Europäischen Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten]], die die Bundesrepublik ratifiziert habe.
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Isolde Kunkel-Weber (ver.di Vorstandsmitglied)Gespräch mit ver.di Vorstandsmitglied Isolde Kunkel-Weber

21.000 Beschäftige von Krankenkassen und dem Gesundheitswesen haben gestern und heute gegen die geplante Gesundheitsreform demonstriert um das solidarische Gesundheitssystem zu erhalten. Auf der Kundgebung in Bonn sprach auch das ver.di Vorstandsmitglied Isolde Kunkel-Weber. Mit ihr sprach Martin Behrsing am Rande der Demo.

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