Bundesagentur für Arbeit muss einlenken – Widerspruchsfrist bei Hartz IV-Bescheiden geändert

Ab Juli auch wichtige Änderungen für Bedarfsgemeinschaften bei Widersprüchen

Bonn/Nürnberg – Die Bundesagentur für Arbeit hat heute allen Arbeitsagenturen und Arbeitsgemeinschaften (Argen) Weisung erteilt, dass für Hartz  IV-Betroffene die Widerspruchsfrist bei den Änderungsbescheiden auf den 29. Juni geändert wird. Damit reagierte Die Bundesagentur auf die Kritik des Erwerbslosen forum Deutschland und der unabhängigen Sozialberatung Bochum. Zahlreiche Betroffene hatten sich beschwert, dass sie erst Ende letzter Woche ihre Änderungsbescheide erhalten hatten, diese aber mit einem Datum vom 2. Juni versehen waren und ohne Poststempel versehen waren. Die BA begründete dies damit, dass Aufgrund der Vielzahl der zentral erstellten Bescheide (fast 2 Millionen Änderungsbescheide) diese nicht mit dem aktuellen Tagesdatum versandt werden konnten. Stattdessen wurden die Bescheide generell mit dem 02.Juni datiert (dieses Datum erscheint sowohl auf den Bescheiden als auch in den Druckprotokollen). „Wir sind froh, dass die Bundesagentur hier eingelenkt hat, denn sonst hätten viele Betroffene Rechtsnachteile gehabt, weil sie Fristen überhaupt nicht einhalten hätten können. Allerdings fordern wir nach wie vor, dass die BA ihre Praxis einstellt und Post ohne Poststempel versendet. Somit wird den Empfängern der Nachweis des tatsächlichen Erhalts verunmöglicht, so Martin Behrsing, Erwerbslosen Forum Deutschland.
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Hartz IV ist der Grund Mietpreissteigerungen bei einfachen Wohnungen

zwangsraeumung_160qSpitzenplatz nimmt das sauerländische Altena mit einer Mietpreissteigerung 50 Prozent ein

Köln. Die Einführung von Hartz IV ist die Ursache für einen Preisanstieg bei einfachen Wohnungen, so der Immobilienverband Deutschland heute in einer Pressemitteilung. Je nach Haushaltsgröße hätten in den vergangenen Monaten viele Hartz IV-Empfänger in kleinere und einfach ausgestattete Wohnungen umziehen müssen. Während die Preise für Einfamilienhäuser, Reihenhäuser und „normalen“ Wohnungen relativ stabil blieben, verzeichnete man gerade bei einfach ausgestatteten Wohnungen in wenig begehrten Lagen einen Preisanstieg. Das Erwerbslosen Forum Deutschland sprach von einem Skandal im Hinblick darauf, dass in NRW etwa 140.000 bis 160.0000 Menschen potentiell von Zwangsumzügen betroffen sein könnten und vielfach die höheren Kosten aus ihrem kargen Lebensunterhalt bestreiten müssten. Bundesweit gehe man 500.0000 bis 700.000 Menschen aus, die nicht in „angemessenen“ Wohnungen leben würden. Seit Anfang des Jahres würde man bei dem bundesweiten Notruftelefon gegen Zwangsumzüge die meisten Anrufe aus NRW verzeichnen. Die Landesregierung würde dieses Problem aber ignorieren.

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