Bonner Politik: »Null Bock auf Bürger«

 Eklat wegen Bürgerantrag des Erwerbslosen Forum Deutschland und Ein-Euro-Jobs

Bonn – Für einen Eklat sorgte die Vorsitzende des Sozialausschusses (22.04.), Barbara Ingenkamp (SPD) als über einen Bürgerantrag – »Öffentliche Beschäftigung statt Ein-Euro-Jobs« – des Erwerbslosen Forum Deutschland entschieden werden sollte. In einer Ad-hoc-Abstimmung sorgte sie mit der Stimmenmehrheit von CDU und SPD dafür, dass ein zuvor in Aussicht gestelltes Rederecht der Initiative unbedingt verhindert wurde. Somit war der Weg frei, um den Empfehlungen der Verwaltung zu folgen, die in einer Stellungnahme die Erfolge der Ein-Euro-Jobs der ARGE Bonn »schönmalerisch« verteidigt hatte. Das Erwerbslosen Forum Deutschland bezeichnete das Vorgehen als eindrucksvolle Demonstration eines parteipolitischen Interessenkalküls, indem die Interessen von Bürgern krass missachtet werden.
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Einschulungskosten bei Hartz IV: Landessozialgericht sieht grundsätzliche Bedeutung

schultueteCelle/Bonn – Erstmalig hat ein Landessozialgericht die grundsätzliche Bedeutung der Einschulungskosten bei Hartz IV erkannt und die Beschwerde vor dem Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen zugelassen. Zusammen mit dem Erwerbslosen Forum Deutschland hatte ein Vater aus Hameln im Jahr 2006 versucht die Kosten, die anlässlich der Einschulung seiner Tochter entstanden sind einzuklagen, weil er diese nicht vom Regelsatz bestreiten konnte und somit auf andere dringend notwenige Anschaffungen (z.B. Spielzeug, Bekleidung für die anderen 3 Kinder) verzichten musste. In erster Instanz hatte das Sozialgericht die Klage mit der Begründung abgewiesen, dass derartige Kosten im Hartzt IV-Regelsatz enthalten sein. Dabei hatte es eine Berufung nicht zugelassen, da Hartz IV einmalige Beihilfen anlässlich der Einschulung ausschließen würde. Die darauf vom Erwerbslosen Forum Deutschland und dem Vater eingereichte Beschwerde hatte Erfolg. In seiner Begründung führte das Landessozialgericht aus, dass dem Verfahren grundsätzliche Bedeutung beizumessen sei und es zu prüfen sei, ob die Abschaffung der einmaligen Beihilfen auch unter verfassungsmäßigen Gesichtpunkten rechtsmäßig sei. Ebenso führte es an, dass die von zahlreichen niedersächsischen gewährten freiwilligen Sozialleistungen einen Hinweis darauf geben könnte, dass der ALG II-Regelsatz den verfassungsmäßigen Anforderungen (Bedarfsdeckungsgrundsatz oder Individualisierungsgrundsatz) nicht genügt.
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Hartz IV ist der Grund Mietpreissteigerungen bei einfachen Wohnungen

zwangsraeumung_160qSpitzenplatz nimmt das sauerländische Altena mit einer Mietpreissteigerung 50 Prozent ein

Köln. Die Einführung von Hartz IV ist die Ursache für einen Preisanstieg bei einfachen Wohnungen, so der Immobilienverband Deutschland heute in einer Pressemitteilung. Je nach Haushaltsgröße hätten in den vergangenen Monaten viele Hartz IV-Empfänger in kleinere und einfach ausgestattete Wohnungen umziehen müssen. Während die Preise für Einfamilienhäuser, Reihenhäuser und „normalen“ Wohnungen relativ stabil blieben, verzeichnete man gerade bei einfach ausgestatteten Wohnungen in wenig begehrten Lagen einen Preisanstieg. Das Erwerbslosen Forum Deutschland sprach von einem Skandal im Hinblick darauf, dass in NRW etwa 140.000 bis 160.0000 Menschen potentiell von Zwangsumzügen betroffen sein könnten und vielfach die höheren Kosten aus ihrem kargen Lebensunterhalt bestreiten müssten. Bundesweit gehe man 500.0000 bis 700.000 Menschen aus, die nicht in „angemessenen“ Wohnungen leben würden. Seit Anfang des Jahres würde man bei dem bundesweiten Notruftelefon gegen Zwangsumzüge die meisten Anrufe aus NRW verzeichnen. Die Landesregierung würde dieses Problem aber ignorieren.

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