Projekt Perspektive 50plus: Betroffene müssen »Katze im Sack« kaufen

Bonner ARGE will Blanko-Vollmacht

Bonn – Wenn es nach den Wünschen der Bonner Behörde zur Betreuung der Langzeitarbeitslosen geht, dann müssen sich über 50jähige Hartz IV-Bezieher darauf einstellen, dass sie bei dem von der Bundesregierung aufgelegten Programm »Projekt Perspektive 50plus« nur dann teilnehmen können, wenn sie zuvor eine »Katze im Sack« kaufen. Diesen Eindruck gewinnt man beim Lesen des Schreibens der Bonner ARGE an über 50jährige Hartz IV-Bezieher. Vollmundig wird versprochen: »allen Teilnehmern stehen besondere Zuschüsse und Fördermaßnahmen zur Verfügung, die Ihnen die Eingliederung in den Arbeitsmarkt erleichtern«. Die Bedingung ist allerdings, dass eine Blanko-Unterschrift gegeben wird, indem sich der »so Beglückte» dazu verpflichtet mit der Arge »konstruktiv zusammen zuarbeiten», die Erlaubnis der Weitergabe seiner persönlichen Daten erlaubt und sich zur Teilnahme von undefinierten »Maßnahmen« bereit erklärt.
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Die Wohnungssituation von ALG II-Betroffenen

armut2Statistik zur bundesweiten Wohnsituation, Kosten der Unterkunf und Heizung

Die Statistik der Bundesagentur für Arbeit erstellt auf Grundlage des § 53 i.V.m. § 51b SGB II Statistiken über die Grundsicherung für Arbeitsuchende, übernimmt dazu die laufende Berichterstattung und veröffentlicht die Statistiken. Grundlage der Statistiken sind die bei der Durchführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende anfallenden Verwaltungsdaten. Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende sind die Bundesagentur für Arbeit sowie die kreis-freien Städte und Kreise. Die Leistungen für Unterkunft und Heizung werden nach § 6 SGB II von den kommunalen Trägern erbracht.

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Gesundheitsreform – Wovon leben

Das die Gesundheitsreform für alle Menschen in unserer Republik nichts Gutes bringen kann war wohl jedem schon von vorn herein klar.

Das nun aber auch noch chronisch Kranke und Behinderte in ALGII- Bezug noch mehr unter die Existenzgrenze gedrückt werden und trotzdem nicht mehr die Behandlungen bekommen werden, die ihnen helfen werden ist eigentlich nur noch als Menschenverachtung zu bezeichnen.

Das Behinderte im AlgII viele ihrer Nachteile aus dem Regelsatz ausgleichen müssen, weil dieses nicht mehr von den Argen bezahlt wird und Leistungen nach dem SGBXII für die Personen weitgehend ausgeschlossen sind habe wir schon geschrieben. Wenn es nun nach den Plänen der Bundesregierung geht sollen die behinderten und chronisch Kranken in ALG II auch noch jeden Monat 8 Euro jeden Monat an dei Krankenkasse zahlen. Zusätzlich zu den Kosten für Praxisgebühr und Zuzahlungen zu den Rezepten.Und diese 8 Euro werden mit Sicherheit nicht zur Befreiung hinzugerechnet. Dieses bedeutet definitiv eine Reduzierung des Regelsatzes eines jeden AlgII-Empfängers um 8 Euro.

Behandlungen wie DMP für Diabetiker oder spezielle Behandlungen für Schmerzpatienten und Behinderte wird es wohl auch nicht mehr geben. Die Krankenkassen werden gezwungen, diese sinnvollen und auf längere Sicht kostengünstigeren Behandlungen einzustellen.

Dieses würde dann bedeuten, das mehr Medikamente gebraucht werden um die Folgen und Schmerzen abzufangen.  Viele dieser Medikamente müssen heute schon selber bezahlt werden.

 

Den Behinderten und chronisch Kranken in ALGII bleibt dann wieder nur zu überlegen:

Schmerzen oder Essen.

Wir nennen dieses Menschenverachtend