SG Köln: Schallende Ohrfeige für die ARGE-Rhein-Sieg

Einwurf einer Bewerbung unter Zeugen reicht aus.

der Antragsteller hat jedoch dazu unter Beweisangebot – und eine entsprechende Beweiserhebung bleibt unabhängig davon, dass schon die Antragsgegnerin gem. den §3 20, 21 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 SGB X zur entsprechenden Beweiserhebung im Verwaltungsverfahren berechtigt war, dem Hauptsacheverfahren vorbehalten – vorgebracht, dass er eine schriftliche Bewerbung abgesandt habe. Weiterlesen

Sozialamt Düren unterbindet Ausübung demokratischer Rechte

2 Jahre Hausverbot wegen Verteilen von Flugblättern bei Hartz IV-Betroffenen

Düren (EFD) Zwei Jahre Hausverbot hat ein Mitstreiter des Dürener Erwerbslosenkomitee,  ELKO erhalten, weil er im örtlichen Rathaus Informationsblätter zu Hartz IV verteilte. Dabei wurde ihm vorgeworfen, dass er durch sein provokatives Verhalten Besucher und Mitarbeiter belästigt hätte und den Dienstablauf erheblich gestört hätte. Die ELKO bestreitet diese Vorwürfe und verweist darauf, dass sie in den Wartezonen Gespräche mit Hartz IV-Opfern geführt hätte und dabei einen Handzettel verteilt habe. Im Übrigen hätten die Besucher die Gespräche durchweg positiv aufgenommen und es sei zu keiner Belästigung des Dienstablaufes gekommen.
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ARGE Bonn – Akteneinsicht für Rechtsanwälte erheblich eingeschränkt

Arbeitslose erhalten seit September keine Kopien ihrer Akte arge_bonn1

 

Bonn. Mehrere Bonner Rechtsanwälte/Innen haben gegenüber dem Erwerbslosen Forum Deutschland bestätigt, dass sie seit September keine Akten mehr von ARGE Bonn zugeschickt bekommen. Sie müssen sich dafür selbst in die Behörde begeben und können dort nach Terminabsprache die Akte einsehen und durch ARGE Kopien anfertigen lassen. Arbeitslosengeld II-Empfänger selbst können grundsätzlich keine Kopien mehr in der ARGE erhalten. Die Kosten für die Anfahrtswege,  Zeitfaktor und Kopien werden durch die ARGE nicht getragen.

 

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