Erst will ARGE Euskirchen Kinder sicherstellen, dann soll eine Hartz IV-Bezieherin noch einen ihr völlig unbekannten Mann mitbringen. Landkreis und Arbeitsagentur Brühl sollen sich entschuldigen
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Einschulungskosten bei Hartz IV: Landessozialgericht sieht grundsätzliche Bedeutung
Celle/Bonn – Erstmalig hat ein Landessozialgericht die grundsätzliche Bedeutung der Einschulungskosten bei Hartz IV erkannt und die Beschwerde vor dem Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen zugelassen. Zusammen mit dem Erwerbslosen Forum Deutschland hatte ein Vater aus Hameln im Jahr 2006 versucht die Kosten, die anlässlich der Einschulung seiner Tochter entstanden sind einzuklagen, weil er diese nicht vom Regelsatz bestreiten konnte und somit auf andere dringend notwenige Anschaffungen (z.B. Spielzeug, Bekleidung für die anderen 3 Kinder) verzichten musste. In erster Instanz hatte das Sozialgericht die Klage mit der Begründung abgewiesen, dass derartige Kosten im Hartzt IV-Regelsatz enthalten sein. Dabei hatte es eine Berufung nicht zugelassen, da Hartz IV einmalige Beihilfen anlässlich der Einschulung ausschließen würde. Die darauf vom Erwerbslosen Forum Deutschland und dem Vater eingereichte Beschwerde hatte Erfolg. In seiner Begründung führte das Landessozialgericht aus, dass dem Verfahren grundsätzliche Bedeutung beizumessen sei und es zu prüfen sei, ob die Abschaffung der einmaligen Beihilfen auch unter verfassungsmäßigen Gesichtpunkten rechtsmäßig sei. Ebenso führte es an, dass die von zahlreichen niedersächsischen gewährten freiwilligen Sozialleistungen einen Hinweis darauf geben könnte, dass der ALG II-Regelsatz den verfassungsmäßigen Anforderungen (Bedarfsdeckungsgrundsatz oder Individualisierungsgrundsatz) nicht genügt.
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NRW-Minister Laumann: «Hartz IV-Regelsätze für Kinder waren nie wissenschaftlich»
Bonn – Auf einer Regionalkonferenz zum Sozialbericht 2007 (NRW) entgegnete heute in Bonn der NRW-Sozialminister Karl-Josef Laumann (CDU) auf eine Frage zu Regelsätzen für Hartz IV-Kinder und Lernmaterialen, dass für die Bemessung des Kinderregelsatzes nie wissenschaftlichen Erkenntnissen vorlagen. «Ich kenne den Mensch noch aus meiner Zeit als Bundestagsabgeordneter, der dies verbrochen hat. Leider sitzt er da noch heute», so Laumann heute in Bonn. Ebenso hielt der Minister die Aufteilung der Altergruppe von 0 bis 14 Jahren für ungeeignet. «Da muss noch an den Hartz IV-Gesetzen nachgebessert werden». Laumann sagte auch, dass bei der Schaffung des Sozialgesetzbuchs II der Posten für Lernmittel bei Kindern nicht berücksichtigt worden sei. Weiterlesen
Schulbeginn in NRW – Hartz IV-Kinder schauen in die Röhre
Bonn. Am heutigen Tag hat in Nordrhein-Westfalen die Schule wieder begonnen. Rund 190.000 Schülerinnen und Schüler werden heute und morgen eingeschult. Traurig, jedes vierte Kind in NRW wächst in Armut auf. Das Erwerbslosen Forum Deutschland hat heute darauf aufmerksam gemacht, dass zahlreiche Eltern die Einschulung ihrer Kinder nur mit erheblichen Einschränkungen des täglichen Bedarfes vornehmen konnten, dass der Hartz IV-Regelsatz keinen Cent für Bildung bei Kindern und Jugendlichen vorsieht. Etwaige Ansparungsbeträge wären aus dem Regelsatz für Kinder überhaupt nicht zu bewerkstelligen. Auch zahlreiche Anträge auf Sonderbedarf wurden von den zuständigen Behörden abgelehnt und darauf verwiesen, dass es keine „Extraleistungen“ geben würde.
Milchprodukte werden bis zu 50 Prozent teurer – sofortiger Ausgleich für Hartz IV-Kinder gefordert
Bonn/Dortmund – In der kommenden Woche steigen die Preise für Milchprodukte um bis zu 50 Prozent. «Es wird einen Preisruck geben, wie ihn Deutschland noch nicht erlebt hat», sagte Erhard Richarts von der Zentralen Markt- und Preisberichtstelle für Erzeugnisse der Land-, Forst- und Ernährungswirtschaft den Dortmunder «Ruhr Nachrichten». Hauptgrund für die anstehende Preiserhöhung sei eine Rohstoffknappheit auf dem Weltmarkt. Dürreperioden in Australien und Ozeanien hätten zu einem starken Rückgang der dortigen Milchproduktion geführt. Das Erwerbslosen Forum Deutschland hat deshalb die Politik aufgefordert, dass zumindest für Kinder mit Hartz IV-Leistungen ein sofortiger Ausgleich geschaffen wird, da der tägliche Anteil für die Ernährung von 2,28 Euro für Kinder die Preiserhöhung keineswegs auffangen kann.