Asbach/Bonn.- Mit dem Ende der Ferien musste eine Mutter mit Hartz IV-Leistungen für ihre drei schulpflichtigen Kinder einen Betrag von 563,50 Euro aufbringen, obwohl der Hartz IV-Regelsatz dafür überhaupt keinen Posten vorsieht. Ein entsprechender Antrag auf Übernahme der Kosten wurde von der zuständigen Arge in Asbach (bei Neuwied) abgelehnt. Der Regelsatz sei abschließend und in ihm alle Kosten – auch die für die Schule – enthalten. Mündlich wurde der Mutter von einer Sachbearbeiterin der Arge vorgehalten, dass die Regelsatzverordnung ja monatlich einen Ansparbetrag für Bleistifte und Hefte in Höhe von 1,63 vorsehen würde und sie diesen hätte ansparen müssen. Zur Verdeutlichung: 1,63 jeweils für 3 Kinder ein Jahr angespart ergibt einen Betrag von 58,68. Damit fehlen immer noch knapp 500 Euro.
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Schulbeginn in NRW – Hartz IV-Kinder schauen in die Röhre
Bonn. Am heutigen Tag hat in Nordrhein-Westfalen die Schule wieder begonnen. Rund 190.000 Schülerinnen und Schüler werden heute und morgen eingeschult. Traurig, jedes vierte Kind in NRW wächst in Armut auf. Das Erwerbslosen Forum Deutschland hat heute darauf aufmerksam gemacht, dass zahlreiche Eltern die Einschulung ihrer Kinder nur mit erheblichen Einschränkungen des täglichen Bedarfes vornehmen konnten, dass der Hartz IV-Regelsatz keinen Cent für Bildung bei Kindern und Jugendlichen vorsieht. Etwaige Ansparungsbeträge wären aus dem Regelsatz für Kinder überhaupt nicht zu bewerkstelligen. Auch zahlreiche Anträge auf Sonderbedarf wurden von den zuständigen Behörden abgelehnt und darauf verwiesen, dass es keine „Extraleistungen“ geben würde.