Asbach/Bonn.- Mit dem Ende der Ferien musste eine Mutter mit Hartz IV-Leistungen für ihre drei schulpflichtigen Kinder einen Betrag von 563,50 Euro aufbringen, obwohl der Hartz IV-Regelsatz dafür überhaupt keinen Posten vorsieht. Ein entsprechender Antrag auf Übernahme der Kosten wurde von der zuständigen Arge in Asbach (bei Neuwied) abgelehnt. Der Regelsatz sei abschließend und in ihm alle Kosten – auch die für die Schule – enthalten. Mündlich wurde der Mutter von einer Sachbearbeiterin der Arge vorgehalten, dass die Regelsatzverordnung ja monatlich einen Ansparbetrag für Bleistifte und Hefte in Höhe von 1,63 vorsehen würde und sie diesen hätte ansparen müssen. Zur Verdeutlichung: 1,63 jeweils für 3 Kinder ein Jahr angespart ergibt einen Betrag von 58,68. Damit fehlen immer noch knapp 500 Euro.
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Sind Sozialleistungsempfänger in Nürnberg besonderer Behördenwillkür ausgesetzt?
Spezialbett für einen Schwerkranken war nur durch eine Spendenaktion des Erwerbslosen Forum Deutschland möglich – Stadt Nürnberg verweigerte sich
Nürnberg/Bonn – Das Erwerbslosen Forum Deutschland (EFD) wirft der Stadt Nürnberg vor, dass diese mit kranken und behinderten Hartz IV- und Sozialleistungsbeziehern willkürlich umgeht. So sind der Initiative mittlerweile Fälle bekannt, wo zumindest durch das Verhalten der Behörde der Krankheitsverlauf sekundär mit verschlechtert wurde. Das "EFD" kann sich mittlerweile nicht mehr des Eindruckes erwehren, dass gerade Menschen, die ihre Rechte wahrnehmen wollen und sich nicht jeder scheinbar willkürlichen Handlung und Forderung von Sachbearbeitern unterwerfen wollen, besonders benachteiligt werden.
Staatskanzlei in Mainz hat angeblich keine Stellen zu besetzen?
Die Staatskanzlei in Mainz hatte den 21 Bewerbern geschrieben, dass sie zur Zeit keine offene Stellen hätte. So ganz kann es jedoch nicht stimmen. Lesen Sie selbst nur beispielhaft die nachfolgenden Stellenangebote. Weiterlesen