SG Köln: Schallende Ohrfeige für die ARGE-Rhein-Sieg

Einwurf einer Bewerbung unter Zeugen reicht aus.

der Antragsteller hat jedoch dazu unter Beweisangebot – und eine entsprechende Beweiserhebung bleibt unabhängig davon, dass schon die Antragsgegnerin gem. den §3 20, 21 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 SGB X zur entsprechenden Beweiserhebung im Verwaltungsverfahren berechtigt war, dem Hauptsacheverfahren vorbehalten – vorgebracht, dass er eine schriftliche Bewerbung abgesandt habe. Weiterlesen

Staatssekretär Klaus Brandner (SPD) vermittelt im Hartz IV-Hungerstreik

Heute Solidaritätsdemonstration in Gütersloh – Berndt Pfeifer aus Gütersloh musste intensiv-medizinisch betreut werden
( Das Redeskript (ab 15:45 Uhr) und ein aktueller Newsticker zur Demo sind hier zu finden.)
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Sicherheitsdienst der ARGE Bonn gibt erneut Anlass zu scharfer Kritik

Begleitpersonen werden nicht zugelassen
Bonn – Der in der Bonner ARGE eingesetzte Sicherheitsdienst hat am Montag (07.04.) versucht, dem Sprecher und Vorsitzenden und einem weiteren Vorstandsmitglied des Erwerbslosen Forum Deutschland seine Funktion als Begleitperson für eine Hartz IV-Bezieherin zu verwehren. Erst nach vehementer Intervention wurde der Zutritt gestattet. Weiterlesen

Personelle Konsequenzen nach Gewalt in Bonner ARGE gefordert

Bonn – Das Erwerbslosen Forum Deutschland fordert von der Stadt Bonn und der Arbeitsagentur personelle Konsequenzen nach dem am Montag der Sicherheitsdienst der Bonner ARGE mit völlig inakzeptablen Methoden einen Hartz IV-Bezieher gewaltsam aus der ARGE entfernt hatte. Während einer Wartezeit war es zu einer verbalen Eskalation zwischen einem Kunden und einer Sachbearbeiterin der Kundentheke gekommen indessen Verlauf der Sicherheitsdienst der Bonner ARGE den Mann gewaltsam aus der ARGE entfernt hat. Weiterlesen

Die verschlungenen Wege der Fördergelder

baustellenschildllausch klDie größte öffentliche Bibliothek Deutschlands – Teil 3
von Maja Binder, Berlin
Dass die Hauptgewinner der Vergabe-Arbeitsbeschaffungsmaßnahme 2006/2007 in der Zentral- und Landesbibliothek Berlin nicht die 2×20 ABM-Mitarbeiter/innen waren, dürfte bereits klar geworden sein: Sie standen am Ende der Maßnahme genau so bedürftig wieder bei ihren JobCentern an wie zuvor.

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