Nach 3 Wochen Hungerstreik stellt Rüdiger S. jetzt die Flüssigkeitsaufnahme ein

ruediger_sHartz IV-Betroffener aus dem Landkreis Osterode kämpft für bezahlte Arbeit womit er seine Heizkosten bezahlen kann

Landkreis Osterrode/. Seit dem 29.11. befindet sich Rüdiger S. im Hungerstreik, da er nicht bereit ist für einen Ein-Euro Job zu machen und gleichzeitig in seinem Haus frieren muss, da die zuständige Behörde nicht bereit ist, ihm seine tatsächlichen Heizkosten zu übernehmen. Er wurde im Gegenteil aufgefordert, seinen Hund abzuschaffen. Seit gestern hat Rüdiger S. gegenüber der ARGE angekündigt, dass er nunmehr die Flüssigkeitsaufnahme einstellt. Dies bedeutet, dass Rüdiger S. nicht mehr lange überleben wird. Die ARGE hat bisher lediglich ein Gespräch mit einem Sozialarbeiter des sozialpsychiatrischen Dienstes angeboten.

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Sozialamt Düren unterbindet Ausübung demokratischer Rechte

2 Jahre Hausverbot wegen Verteilen von Flugblättern bei Hartz IV-Betroffenen

Düren (EFD) Zwei Jahre Hausverbot hat ein Mitstreiter des Dürener Erwerbslosenkomitee,  ELKO erhalten, weil er im örtlichen Rathaus Informationsblätter zu Hartz IV verteilte. Dabei wurde ihm vorgeworfen, dass er durch sein provokatives Verhalten Besucher und Mitarbeiter belästigt hätte und den Dienstablauf erheblich gestört hätte. Die ELKO bestreitet diese Vorwürfe und verweist darauf, dass sie in den Wartezonen Gespräche mit Hartz IV-Opfern geführt hätte und dabei einen Handzettel verteilt habe. Im Übrigen hätten die Besucher die Gespräche durchweg positiv aufgenommen und es sei zu keiner Belästigung des Dienstablaufes gekommen.
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Debatte um Absenkung des Regelsatzes ALG-II sei beendet

Teilsieg des Sozialprotestes und der Sozialverbände, jetzt erst recht die Demo 3.Juni

Bonn. Als Teilsieg bezeichnete das Erwerbslosen Forum Deutschland die Mittteilung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales, dass die Debatte um eine Absenkung des ALG-II beendet sei. Dieses hatte den Ländern  – nach der Auswertung der Einkommens- und Verbraucherstichprobe von 2003 – empfohlen, die Sozialhilfe 2007 einheitlich auf 345 EUR festzulegen.

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