Einführung von Hartz IV würde nicht die drastische Kürzung der Anspruchsdauer rechtfertigen
Berlin (pr-sozial) – Mit zwei Entscheidungen hat das Berliner Sozialgericht dem Bundesverfassungsgericht nun zwei Fälle zur Überprüfung vorgelegt. Das Gericht sieht in der verkürzten Bezugsdauer von Arbeitslosengeld I vor allem für ältere Arbeitslose eine Grundrechtsverletzung. (Das Gesetz zur Reform am Arbeitsmarkt hatte die maximale Bezugszeit von Arbeitslosengeld I für Arbeitslose ab 55 Jahre von 32 auf 18 Monate verkürzt. Alle jüngeren Arbeitnehmer erhalten eine Höchstdauer von zwölf Monaten). Das würde aber nicht die drastische Kürzung der Anspruchsdauer des Arbeitslosengeldes rechtfertigen. Stand dem über 57-Jährigen nach dem bis 31. Dezember 2003 geltenden § 127 SGB III ein Alg-Anspruch von maximal 32 Monaten zu, so beträgt nunmehr die maximale Anspruchsdauer 18 Monate. Weiterlesen
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Sommerloch…Hartz IV…Mindestlohn…Boykott
Das Radiointerview von Radio Corax
Halle/Bonn – Immer mehr Vollzeitarbeitende brauchen Hartz IV – dem will die SPD mit einem Mindestlohn begegnen. Die Union befürchtet dagegen steigende Arbeitslosenzahlen. So ist es heute früh in den Zeitungen zu lesen. Weiterlesen
Zahlreiche Hartz IV-Folgebescheide falsch datiert
Bundesagentur für Arbeit versendet Post ohne Poststempel – Widerspruchsfrist unter Umständen schon abgelaufen
Bonn – Mit Beginn des Monats Juli wurden auch die Regelleistungen von Hartz IV erhöht und die Betroffenen bekamen Änderungs- bzw. Folgebescheide. Das Erwerbslosen Forum Deutschland machte jetzt darauf aufmerksam, dass zahlreiche Bescheide allerdings falsch datiert seien und die Betroffenen rechtlich nur wenige Tage zum Widerspruch hätten. So hätten sich bei der Initiative zahlreiche Menschen gemeldet, deren Bescheide auf den 2. Juni zurückdatiert seien, diese aber erst am Wochenende erhalten hätten. Die Bescheide, die aus Nürnberg versand wurden, trugen jedoch kein Poststempel. Ein Beweis des Empfangs sei so nicht möglich. Weiterlesen
Wichtige Hinweise bei ALG II und Diabetes mellitus Typ II
Wichtiger Antrag, um Ansprüche zu wahren
Hannover. Mit seinem Beschluss vom 02.03.2007 hat das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen (Az L 8 AS 5/07 NZB, B.v. 02.03.2006) wegen grundsätzlicher Bedeutung Berufung beim Bundessozialgericht zugelassen. Zahlreiche betroffene Hartz IV-Empfänger bekamen keinen Extrabedarf für ihre kostenaufwendige Ernährung, da viele Behörden und die Bundesagentur für Arbeit hier keinen Extrabedarf sahen. Demgegenüber standen die Empfehlungen des Deutschen Vereins, der mit Stand 1997 51,13 Euro empfahl und entsprechend den Regelsatzerhöhungen ab dem 1. Juli 1998 55,06 Euro an Mehrbedarf sieht.
HARIBO gar nicht froh
Geht auf Distanz zu Gottschalks Hartz IV-Witz
Bonn. Die weltweit bekannte Firma HARIBO aus Bonn hat sich in einem Schreiben an Mitglieder des Erwerbslosen Forum Deutschland von Gottschalks Hartz IV-Witz distanziert und für die Verärgerungen von Erwerbslosen Verständnis gezeigt. Die Firma, deren Markenzeichen die „Gummibärchen" sind, betonte jedoch, dass sie mit der Sendung „Wetten das…?!" in keiner Verbindung stehe.
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