Wie in Deutschland der Akademiker-Nachwuchs klein gehalten wird

(oder: Es geht um Geld, nicht um Bildung)
Von Dipl.-Inf. (FH) Mario Pehle
www.errorinitus.de

Im Zuge des Bologna-Prozesses waren und sind die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union bestrebt, eine einfache Vergleichbarkeit im Hochschulwesen zwischen den Staaten zu etablieren. Dazu wurden und werden in Deutschland die Studiengänge sukzessiv auf die Studienabschlüsse Bachelor und Master umgestellt. Ein Absolvent, der als Abschluss ein Diplom erarbeitet hat, befindet sich mit diesem etwa in der Mitte von Bachelor und Master. Um die Wertigkeit dieses Diploms in anderen EU-Staaten ermitteln zu können, ist ein höherer Aufwand zu tätigen, als nach der Vereinheitlichung. Das Risiko, dass ein Absolvent dabei trägt, eher in Richtung Bachelor herabgestuft zu werden, kann nicht einfach unterschlagen werden. Diesem Sachverhalt ist sich wahrscheinlich jeder Diplom-Student bewusst. Und darum bietet beispielsweise die Technische Fachhochschule Berlin vor allem seinen Diplom-Absolventen an, den Abschluss durch ein Aufbaustudium zum Master aufzuwerten – das Ganze innerhalb zweier Semester. Somit kommt eine Regelstudienzeit von 8+2 Semestern zusammen, in der zwei Abschlussarbeiten und zwei an die Abschlussarbeiten angeschlossene mündliche Prüfungen absolviert wurden. Weiterlesen

Unterschichtdebatte kommt zur rechten Zeit

2006_03_09_nothilfeNichts geht mehr besser, sondern nur ganz anders; DGB muss das Thema in den Mittelpunkt der Großdemonstrationen am 21. Oktober rücken

Bonn. Die von der Friedrich-Ebert-Stiftung in Auftrag gegebene Gesellschaftsstudie und deren Ergebnisse vom 'abgehängten Prekariat' werden vom Erwerbslosen Forum Deutschland untermauert und teils als eine realistische Einschätzung der gegenwärtigen Gesellschaftsstrukturen begrüßt. Die schon 2004 durch Vertreter der sozialen Bewegungen prophezeite neue ‚Unterschicht’ durch Hartz IV habe sich nunmehr traurig bewahrheitet. Der DGB muss dieses Thema am Samstag auf den Großdemonstrationen aufgreifen und dafür sorgen, dass der durch Kurt Beck (SPD) ins Spiel gebrachte Begriff der ‚neuen Unterschicht’ aufgegriffen und positiv besetzt wird, ähnlich des Begriffes: Proletariat. Die an den Herbstdemonstrationen beteiligten Erwerbsloseninitiativen und sozialen Protestbewegungen werden dieses Thema auf jeden Fall aufgreifen, da durch die Studie deutlich geworden ist, dass die durch SPD-Fraktionsvize Stefan Hilsberg bezeichnete ‚Lebenslüge Hartz IV der Rot-Grünen Koalition' traurige Wirklichkeit geworden sei. Die durch Volker Kauder (CDU) ins Spiel gebrachte  Verleugnung, dass es keine „Unterschicht“ gebe, sondern es in Teilen der Gesellschaft eine ‚Verwahrlosung’ gebe würde, wurde durch das Erwerbslosen Forum Deutschland scharf verurteilt. Volker Kauder  überspanne den Bogen völlig und trage zu einer bewusst geführten Stigmatisierung von vielen Hartz  IV-Betroffenen bei. Dabei leugnet er die Realität von vielen Betroffenen völlig oder stelle sie absichtlich falsch dar.

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Das geht nur ganz anders

IMAG0055Aufruf zu den Demonstrationen am 21.10. 2006

Das geht nur ganz anders! 

die Aushöhlung von demokratischen Arbeitnehmer/Innenrechte beenden, die gewollten Verarmungsprogramme von Alten,  Behinderten, Erwerbslosen und Kindern stoppen, die Teilhabe an Arbeit und  freier Bildung für alle Menschen, die täglichen Repressionen in der Asyl- und Hartz IV-Politik sofort beenden, für fairen Handel weltweit, Rücknahme der neoliberalen Agendapolitik, Erhaltung des Sozialstaats, Recht auf Wohnung für Alle, sofortiger Stopp aller Kriegsvorbereitungen:

am 21. Oktober 2006  Demonstrationen in Berlin, Dortmund, Frankfurt, München  und Stuttgart des DGB und der sozialen Bewegungen

 

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Berechnung von Einkommen aus selbständiger Arbeit

Berechnung von Einkommen aus selbständiger Arbeit

Im Vergleich zu den Regelungen des BSHG stehen sich Selbständige im SGB II deutlich besser. Das ist der Tatsache geschuldet, dass das SGB II nach dem Grundsatz des „Forderns und Förderns“ auch ex­plizit ein Anreizsystem enthält. So hat die Ermittlung des Einkommens aus Erwerbsarbeit nach § 30 Abs. 1 SGB II streng nach den Regelungen der Einkommensteuergesetzgebung zu erfolgen. Wegen des Gleichbehandlungsgrundsatzes des Art 3 GG bleibt auch die private Altersvorsorge der Selbständigen unangetastet. Es können auch weiterhin vorweg abziehbare Beiträge dazu geleistet. werden. Und das sogar ohne den Zusatz „angemessen“! ALG II/Sozialgeld-VO – Stand: 2005-10-01  (Auszug)Sozialgesetzbuch – Zweites Buch – (SGB II) – Grundsicherung für Arbeitsuchende Bundesgesetzblatt Jahrgang 2004 Teil I Nr. 55, ausgegeben zu Bonn am 27. Oktober 2004 Verordnung zur Berechnung von Einkommen sowie zur Nichtberücksichtigung von Einkommen und Vermögen beim Arbeitslosengeld II/Sozialgeld (Arbeitslosengeld II/Sozialgeld-Verordnung – Alg II-V) – Vom 20. Oktober 2004; Stand: 2005-10-01; geä. durch Erste Verordnung zur Änderung der Arbeits-losengeld II/Sozialgeld-Verordnung vom 22. August 2005 (BGBl. I S. 2499)  

§ 2a – Berechnung des Einkommens aus selbständiger Arbeit, Gewerbebetrieb und Land- und Forstwirtschaft

(1) Bei der Berechnung des Einkommens aus selbständiger Arbeit, Gewerbebetrieb und Land- und Forstwirtschaft ist vom Arbeitseinkommen im Sinne des § 15 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch aus­zugehen. Welche Einnahmen zum Einkommen aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb und selbständiger Arbeit gehören, bestimmt sich nach § 13 Abs. 1 und 2, § 15 Abs. 1 und § 18 Abs. 1 des Einkommensteuergesetzes; der Nutzungswert der Wohnung im eigenen Haus bleibt unberücksichtigt. Soweit eine Feststellung des Arbeitseinkommens nicht möglich ist, ist zur Bestimmung des Arbeitsein­kommens von den Bruttoeinnahmen eine Betriebsausgabenpauschale in Höhe von 20 Prozent abzuset­zen. (2) Das Einkommen ist für das Kalenderjahr zu berechnen, in dem der Bedarfszeitraum liegt (Berech­nungsjahr). Für jeden Bedarfszeitraum ist ein Zwölftel des Einkommens im Berechnungsjahr als Ein­kommen zu berücksichtigen. Ist Arbeitseinkommen nur während eines Teils des Jahres vorhanden, so ist das Einkommen nur für diesen Zeitraum zu berechnen; für ihn gilt als monatliches Einkommen derje­nige Teil des Arbeitseinkommens, der der Anzahl der in den genannten Zeitraum fallenden Monate ent­spricht. (3) Als Einkommen ist ein Betrag anzusetzen, der auf der Grundlage früherer Betriebsergebnisse und unter Berücksichtigung der im Rahmen des Betriebes im Berechnungsjahr bereits erzielten Einnahmen und geleisteten notwendigen Ausgaben sowie der im Rahmen des Betriebes im Berechnungsjahr noch zu erwartenden Einnahmen und notwendigen Ausgaben zu errechnen ist. 

(4) Soweit über die Gewährung von Leistungen zum Lebensunterhalt nach § 40 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1a des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch vorläufig entschieden wurde, ist bei der abschließenden Entschei­dung als Einkommen der vom Finanzamt für das Berechnungsjahr festgestellte Gewinn zu berücksichti­gen.

Mit freundlicher Genehmigung von:

Dipl. rer. soc. Norbert Hermann

Politik- und Sozialberatung; Medizinsoziologie

ehem. Lehrbeauftragter für Sozialrecht

Markstr. 396; 44795 Bochum

Tel.: 0234-460 169; Fax: 0234-460 113;  MAIL: INUIT@t-online.de

Jetzt ist Schluss mit den Reformen gegen uns, Demo heute in Berlin

Raus aus dem Abseits; jetzt wird scharf zurück geschossen 

Unter dem Motto: „ Schluss mit den Reformen gegen uns“ werden heute Menschen aus der ganzen Bundesrepublik nach Berlin kommen,  um gegen die Sozial- und Wirtschaftspolitik ihren Unmut auszudrücken. Dazu hat ein breites Bündnis aus Gewerkschaftsgliederungen von ver.di, IG-Metall, ATTAC-Deutschland, Friedens- und Migratnenorganisationen, Studentenorganisationen gegen Studiengebühren, sowie fast allen Erwerbsloseninitiativen aufgerufen. Ein Sonderzug von Koblenz aus starten und entlang der Rhein-Ruhr-Schiene Demonstrationsteilnehmer aufnehmen. Ein besonderer Dank gilt hier der Stiftung „ Menschenwürde und Arbeit, Edgar Schu (Göttingen), Karl-Heinz Strohmeyer (Gelsenkirchen) und dem Erwerbslosen Forum Deutschland, ohne die der Sonderzug, trotz widriger Umstände nicht zustande gekommen wäre.

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