Zwangsgeld bzw. Zwangshaft gegen Leiter der „Vestischen Arbeit“ Ulrich Lammers beantragt

dagegen_hartziv_protestVestische Arbeit" zahlt immer noch kein Geld an Hartz IV-Betroffenen. Erwerbslosen Forum Deutschland hällt Behördenchef für nicht mehr tragbar
Dorsten/Recklinghausen Gegen den Geschäftsführer der vestischen Arbeit (Hartz IV-Behörde für den Kreis Recklinghausen) ist beim Sozialgericht Gelsenkirchen ein Zwangsgeld bzw. bei Nichtbefolgung eine Zwangshaft beantragt worden, nachdem sich die Vestische Arbeit" geweigert hatte, einen Eilbeschluss des Sozialgerichtes umzusetzen. In einem Eilverfahren war die Hartz IV-Behörde verpflichtet worden einem 61jährigen aus Dorsten sofort wieder seine Leistungen auszuzahlen, nachdem das Gericht der Unterstellung einer eheähnlichen Gemeinschaft nicht gefolgt war. Doch den Beschluss vom 15.03.2007 wollte die zuständige Behörde nicht umsetzen und verweigerte dem Mann sein Geld. Zudem ist er seit mehreren Monaten auch nicht krankenversichert. Gegen Behördenchef Ulrich Lammers ermittelt auch die Bochumer Staatsanwaltschaft, der zugleich auch Geschäftsführer des städtischen Altenheims Grullbad" ist. Es sollen dort unverhältnismäßig viele Ein Eurojobber eingesetzt worden und zudem überhöhte Förderpauschalen an die Einrichtung geflossen sein.

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Rhein-Neckar-Kreis vertreibt systematisch Hartz IV-Empfänger

Schwerbehinderte wegen 46wöchiger Untätigkeit des Landratsamtes in den Ruin getrieben

Rhein-Neckar-Kreis/ Sowohl das Erwerbslosen Forum Deutschland als auch die Dienstleistungsgewerkschaft ver.di (Rhein-Neckar) erheben schwere Vorwürfe gegen das Landratsamt Rhein-Neckar. Demnach erweckt die Politik des Landkreises den Anschein, dass systematisch Sozialleistungsbezieher aus dem Kreis nach Mannheim und andere Orte verdrängt werden. Beispielhaft sei eine schwer behinderten Frau, deren Beschwerde nach 46 Wochen Untätigkeit am 15.03.2007, 09:00 Uhr vor dem Sozialgericht in Mannheim wegen Untätigkeit des Landratsamts verhandelt wird. Inzwischen musste sie deswegen eine eidesstattliche Versicherung ablegen, da ihr völlig unzureichende Unterkunftskosten bewilligt worden waren und der Landkreis keine Veranlassung sah, ihren Antrag und Widerspruch bisher zu bearbeiten. Ver.di konnte beobachten, dass in den letzten Monaten zunehmend Hartz IV-Empfänger aus dem Landkreis nach Mannheim gezogen sind, weil sie die völlige Willkür der Behörden nicht mehr aushielten. Dies solle aus Statistiken des Job-Center Mannheim hervorgehen.

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Gesetzlicher Fehler bei der Erreichbarkeit für Bedarfsgemeinschaften

Gesetzlicher Fehler bei der Erreichbarkeit für Bedarfsgemeinschaften?

verfolg2BMAS: Nur schulpflichtige Kinder sind ausgenommen

Berlin/Bonn. Mit zum 01.08. in Kraft getreten Fortfolgegesetz ist eine  Erreichbarkeitsanordnung eingeführt worden, die für viele Menschen schwere Hindernisse bedeuten können. So gilt die Erreichbarkeit grundsätzlich für alle Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft, egal ob sie dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen oder nicht. Dabei reicht es, laut einer Sprecherin des Bundesministeriums für Arbeit- und Soziales gegenüber dem Erwerbslosen Forum Deutschland heute, nicht aus, dass man für den Träger der Grundsicherung nur postalische erreichbar ist, sondern die ALG II-Bezieher müssen jederzeit den Träger der Grundsicherung besuchen können oder einen Arbeitgeber oder Maßnahmeträger zur Verfügung stehen. Dies gilt auch für Menschen, die sich in einer Vollzeitbeschäftigung befinden und aufstockendes Arbeitslosengeld-II erhalten. Auch beruflich bedingte Abwesenheit muss dem Träger angemeldet werden. Nur schulpflichtige Kinder sind laut BMAS von dieser Regelung ausgenommen. Schwierig wird es für Schüler über 16 Jahre. Auch für diese gilt, dass sie Ortsabwesenheit zu melden haben bzw. sich genehmigen lassen müssen.

 

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