Gesetzlicher Fehler bei der Erreichbarkeit für Bedarfsgemeinschaften

Gesetzlicher Fehler bei der Erreichbarkeit für Bedarfsgemeinschaften?

verfolg2BMAS: Nur schulpflichtige Kinder sind ausgenommen

Berlin/Bonn. Mit zum 01.08. in Kraft getreten Fortfolgegesetz ist eine  Erreichbarkeitsanordnung eingeführt worden, die für viele Menschen schwere Hindernisse bedeuten können. So gilt die Erreichbarkeit grundsätzlich für alle Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft, egal ob sie dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen oder nicht. Dabei reicht es, laut einer Sprecherin des Bundesministeriums für Arbeit- und Soziales gegenüber dem Erwerbslosen Forum Deutschland heute, nicht aus, dass man für den Träger der Grundsicherung nur postalische erreichbar ist, sondern die ALG II-Bezieher müssen jederzeit den Träger der Grundsicherung besuchen können oder einen Arbeitgeber oder Maßnahmeträger zur Verfügung stehen. Dies gilt auch für Menschen, die sich in einer Vollzeitbeschäftigung befinden und aufstockendes Arbeitslosengeld-II erhalten. Auch beruflich bedingte Abwesenheit muss dem Träger angemeldet werden. Nur schulpflichtige Kinder sind laut BMAS von dieser Regelung ausgenommen. Schwierig wird es für Schüler über 16 Jahre. Auch für diese gilt, dass sie Ortsabwesenheit zu melden haben bzw. sich genehmigen lassen müssen.

 

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Gestrige Beschlüsse gleichen einer Kriegserklärung an Erwerbslose

Demonstration am 3. Juni in Berlin wird jetzt erst recht die Initialzündung für Widerstand sein 

Die gestern im Bundestag verabschiedeten Verschärfungen bei ALG-II Beziehern lösten bei zahlreichen Betroffenen Bestürzung aus. Viele Initiativen verglichen die Beschlüsse und deren Erklärungen dazu als eine Kriegserklärung gegen Arbeitslose, die jetzt vollends unter absoluter Willkür von Behörden gestellt werden. Die morgige Demonstration soll nun erst recht die Lunte für den Widerstand und zivilen Ungehorsam sein, damit es letztendlich nicht zur Umsetzung der geplanten Verschärfungen kommt.

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Große Koalition optimiert Hartz IV bis zum Verhungern

SPD und Unsion wollen am Donnerstag auch eine 100% Kürzung des ALG-II durchbringen 

 

Berlin. Mit der gestern Abend vorgelegten Bundestagsdrucksache (BT 16 14/10) haben SPD und Union vor der endgültigen Verabschiedung des Optimierungsgesetzes noch einmal weit reichende Änderungen zu Hartz-IV eingebracht. Mit einer nichtverständlichen Eilbedürftigkeit sollen die Gesetzesänderungen dann in der am Donnerstag endgültigen Lesung des Fortführungsgesetzes endgültig beschlossen werden. Nachdem gestern angekündigt wurde, dass bei Hartz-IV  der Regelsatz nicht gekürzt würde, scheinen sich Union und SPD auf diesen Kompromiss geeinigt zu haben. Für zahlreiche Erwerbsloseninitiativen sieht es so aus, dass die Bundesregierung eine Diskussion über die nahezu unmenschlichen Verschärfungen verhindern will. Weiterlesen

Wohlfahrtsverbände entpuppen sich als Vasallen der großen Koalition

Erwerbslosen Forum Deutschland wirft den Spitzenverbänden reine Profitgier vor 

Gemeinsame Pressemeldung des Aktionsbündnis Sozialproteste und des Erwerbslosen Forum Deutschland

Bonn/Göttingen. Für helle Aufregung sorgte am Morgen dieses Tages die Meldung, wonach die Spitzenwohlfahrtverbände AWO, Diakonie und Rotes Kreuz sich in einem offenen Brief an die Fraktionen der großen Koalition gewandt haben und Leistungseinschnitte bei den Passivarbeitslosen gefordert haben. Das Erwerbslosen Forum Deutschland sprach von reiner Profitgier. Damit würden diese Verbände zeigen, dass es ihnen nur noch um Gewinne ginge und sie dafür ihre Leitbilder über den Haufen werfen würden. Schon lange hätten diese Verbände gezeigt, dass ihnen Arbeitnehmerrechte und adäquate Entlohnung ein Dorn im Auge wären. Ebenso hätte sich gezeigt, dass es ihnen keineswegs um Integration von Arbeitslosen ginge, sondern sie nur Interesse an der Ausnutzung billigster Arbeitskräfte in Form von 1-Euro-Jobbern hätten, um im sozialen Bereich Dumpinglöhne einzuleiten.

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