Union will Geringverdiener bestrafen

muellst0Mindestens 200 EUR volle Anrechnung auf ALG II

Berlin/Bonn. Die Union erwägt die Hinzuverdienstmöglichkeiten von ALG II-Empfänger stärker einzuschränken, nachdem diese im Herbst 2005 etwas verbessert wurden. Ähnlich wie Bundesarbeits- und Sozialminister Franz Müntefering (SPD) sollen nach den Plänen der Union die Hinzuverdienstmöglichkeiten stärker geprüft werden. Dies sagte Arbeitsmarktexperte Stefan Müller (CSU) gegenüber der FTD. „Ich könnte mir sehr gut vorstellen, dass bis zu 200 Euro angerechnet werden müssen", sagte Müller, der zusammen mit Vertretern des Bundes, der Länder und Fraktionen in einer von Müntefering geführten Arbeitsgruppe zur Reform des Niedriglohnsektors sitzt. "Es muss für Arbeitslosengeld II-Empfänger ein Anreiz geschaffen werden, einen höher bezahlten Job anzunehmen." Das Erwerbslosen Forum Deutschland betrachtet dies als Bestrafung von Geringverdienern.

Weiterlesen

Gesetzlicher Fehler bei der Erreichbarkeit für Bedarfsgemeinschaften

Gesetzlicher Fehler bei der Erreichbarkeit für Bedarfsgemeinschaften?

verfolg2BMAS: Nur schulpflichtige Kinder sind ausgenommen

Berlin/Bonn. Mit zum 01.08. in Kraft getreten Fortfolgegesetz ist eine  Erreichbarkeitsanordnung eingeführt worden, die für viele Menschen schwere Hindernisse bedeuten können. So gilt die Erreichbarkeit grundsätzlich für alle Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft, egal ob sie dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen oder nicht. Dabei reicht es, laut einer Sprecherin des Bundesministeriums für Arbeit- und Soziales gegenüber dem Erwerbslosen Forum Deutschland heute, nicht aus, dass man für den Träger der Grundsicherung nur postalische erreichbar ist, sondern die ALG II-Bezieher müssen jederzeit den Träger der Grundsicherung besuchen können oder einen Arbeitgeber oder Maßnahmeträger zur Verfügung stehen. Dies gilt auch für Menschen, die sich in einer Vollzeitbeschäftigung befinden und aufstockendes Arbeitslosengeld-II erhalten. Auch beruflich bedingte Abwesenheit muss dem Träger angemeldet werden. Nur schulpflichtige Kinder sind laut BMAS von dieser Regelung ausgenommen. Schwierig wird es für Schüler über 16 Jahre. Auch für diese gilt, dass sie Ortsabwesenheit zu melden haben bzw. sich genehmigen lassen müssen.

 

Weiterlesen