Bewegung beim Hungerstreik des Hartz IV-Empfängers

peter_grottianIn der völlig vertrackten Situation des hungerstreikenden Rüdiger S. und dem Jobcenter Landkreis Osterode ist Bewegung gekommen
(Bild: Prof. Peter Grottian)

Berlin/Bonn/Göttingen. Aufgrund des Vermittlungsversuches des Erwerbslosen Forum Deutschland und Aktionsbündnisses Sozialproteste hat der Berliner Politikwissenschaftler Prof. Peter Grottian die Vermittlung zwischen dem Landratsamt und dem Betroffenen Rüdiger S. übernommen. Es zeichnet sicher möglicherweise ein Kompromiss in der Richtung ab , dass die Androhung der Hartz IV-Kürzungen zurückgenommen werden könnten, eine neue Verhandlung über mögliche Ein Euro Jobs aufgenommen wird und die Problematik der zu Heizkosten nochmals geprüft wird. Peter Grottian bemüht sich im Moment in einem persönlichen Gespräch mit Rüdiger S. darum, zumindest eine Aussetzung des Hungerstreiks zu erreichen. Noch am morgen zeigte sich die Verwaltung kompromisslos.

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Gesetzlicher Fehler bei der Erreichbarkeit für Bedarfsgemeinschaften

Gesetzlicher Fehler bei der Erreichbarkeit für Bedarfsgemeinschaften?

verfolg2BMAS: Nur schulpflichtige Kinder sind ausgenommen

Berlin/Bonn. Mit zum 01.08. in Kraft getreten Fortfolgegesetz ist eine  Erreichbarkeitsanordnung eingeführt worden, die für viele Menschen schwere Hindernisse bedeuten können. So gilt die Erreichbarkeit grundsätzlich für alle Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft, egal ob sie dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen oder nicht. Dabei reicht es, laut einer Sprecherin des Bundesministeriums für Arbeit- und Soziales gegenüber dem Erwerbslosen Forum Deutschland heute, nicht aus, dass man für den Träger der Grundsicherung nur postalische erreichbar ist, sondern die ALG II-Bezieher müssen jederzeit den Träger der Grundsicherung besuchen können oder einen Arbeitgeber oder Maßnahmeträger zur Verfügung stehen. Dies gilt auch für Menschen, die sich in einer Vollzeitbeschäftigung befinden und aufstockendes Arbeitslosengeld-II erhalten. Auch beruflich bedingte Abwesenheit muss dem Träger angemeldet werden. Nur schulpflichtige Kinder sind laut BMAS von dieser Regelung ausgenommen. Schwierig wird es für Schüler über 16 Jahre. Auch für diese gilt, dass sie Ortsabwesenheit zu melden haben bzw. sich genehmigen lassen müssen.

 

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Gestrige Beschlüsse gleichen einer Kriegserklärung an Erwerbslose

Demonstration am 3. Juni in Berlin wird jetzt erst recht die Initialzündung für Widerstand sein 

Die gestern im Bundestag verabschiedeten Verschärfungen bei ALG-II Beziehern lösten bei zahlreichen Betroffenen Bestürzung aus. Viele Initiativen verglichen die Beschlüsse und deren Erklärungen dazu als eine Kriegserklärung gegen Arbeitslose, die jetzt vollends unter absoluter Willkür von Behörden gestellt werden. Die morgige Demonstration soll nun erst recht die Lunte für den Widerstand und zivilen Ungehorsam sein, damit es letztendlich nicht zur Umsetzung der geplanten Verschärfungen kommt.

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