Kölner Nubbel ohne Skrub(p)el

Erwerbslosen Forum Deutschland verleiht besondere Auszeichnung. sozialschnuefflerChefermittler Markus Galle der ARGE Köln-Porz setzt auf Denunzianten
(ursprüngliches Bild musste entfernt werden. Mehr dazu und Gegendarstellunghier: http://www.elo-forum.org/forum/ftopic7828509.html)
Köln. Pünktlich zum Karnevalsbeginn hat das Erwerbslosen Forum Deutschland dem Präsidenten des Karnevalsvereins „Poorzer Nubbele e. V.“ und Leiter des Bedarfsermittlungsdienstes der ARGE Köln-Porz eine Auszeichnung für besonders negative Benachteiligungen von Hartz IV-Betroffenen verliehen. Beispielhaft seien seine Einstellungen zu Denunziationen, ohne die die Arbeiten des Ermittlungsdienstes nicht möglich seien. Markus Galle, auch „Papanubbel“ im Kölner Karneval genannt,  hatte in einer Radiosendung des WDR im Oktober offen über seine Arbeit und Einstellungen gesprochen. Besonders aufgestoßen ist der bundesweiten Initiative dabei, dass Menschen durch den Ermittlungsdienst regelrecht überrumpelt werden und sich so rechtswidriger Zugang zu den Wohnungen verschafft wird. Weiterlesen

Die Wohnungssituation von ALG II-Betroffenen

armut2Statistik zur bundesweiten Wohnsituation, Kosten der Unterkunf und Heizung

Die Statistik der Bundesagentur für Arbeit erstellt auf Grundlage des § 53 i.V.m. § 51b SGB II Statistiken über die Grundsicherung für Arbeitsuchende, übernimmt dazu die laufende Berichterstattung und veröffentlicht die Statistiken. Grundlage der Statistiken sind die bei der Durchführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende anfallenden Verwaltungsdaten. Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende sind die Bundesagentur für Arbeit sowie die kreis-freien Städte und Kreise. Die Leistungen für Unterkunft und Heizung werden nach § 6 SGB II von den kommunalen Trägern erbracht.

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Politische Willensbildung durch Gericht verboten

27. Kammer des Berliner Landgericht verhängt einstweilige Verfügung gegen den Pressesprecher der bundesweiten Demonstration vom 3. Juni -gegen Sozialabbau- Martin Behrsing
Berlin/Bonn. Die 27. Kammer des Berliner Landgerichtes hat gegen den Pressesprecher der bundesweiten Demonstration gegen Sozialabbau vom 3. Juni, Martin Behrsing eine einstweilige Verfügung unter Androhung eines Bußgeldes in Höhe von 250.000 EUR, ersatzweise 6 Monate Ordnungshaft erlassen. Gegenstand war der Antrag der Berliner BVG-Tochter VVR-Berek GmbH indem ihm zukünftig Plakat-Werbung im Berliner öffentlichen Raum verboten wird. Behrsing, zugleich auch Sprecher des Erwerbslosen Forum Deutschland bezeichnete die einstweilige Verfügung als völlig absurd und warf dem Berliner Landgericht vor, außerhalb jeder Verhältnismäßigkeit entschieden  zu haben. Er äußerte die Vermutung, dass dem Bündnis der Demonstration im Nachhinein politisch geschadet werden soll. Weiterlesen