Hungerstreik für Hartz IV-Opfer

Landkreis_P1040877_2_300Jörg Rogall kämpft wegen illegaler Vergabe von Ein-Euro-Jobs im Landkreis Aurich

 Aurich. Seit den DGB-Demonstrationen – am Samstag -befindet sich Jörg Rogall im Hungerstreik. Er prangert Betrug und Veruntreuung von 1-Euro-Jobbern im Landkreis Aurich an und fordert Ermittlungen durch die Staatsanwaltschaft. Laut seiner Recherche fungiere die Auricher Kreisvolkshochschule (KVHS) als illegales Leiharbeitsunternehmen. Vier 1-Euro-Jobber hätten einen Vertrag mit der KVHS und sollten ursprünglich in einem Möbellager der KVHS eingesetzt werden. Tatsächlich würden sie jedoch die Paddel- und Pendelstation am Großen Meer betreuen. Der selbstständige Rogall hatte ebenfalls eine Paddelstation eröffnen wollen, musste jedoch feststellen, dass er gegen eine derart billig und staatlich subventionierte Konkurrenz keine Chance hatte. Zudem setzt er sich mit seiner Aktion für die Umwandlung der Arbeitsgelegenheiten in sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse ein. Weiterlesen

Gesetzlicher Fehler bei der Erreichbarkeit für Bedarfsgemeinschaften

Gesetzlicher Fehler bei der Erreichbarkeit für Bedarfsgemeinschaften?

verfolg2BMAS: Nur schulpflichtige Kinder sind ausgenommen

Berlin/Bonn. Mit zum 01.08. in Kraft getreten Fortfolgegesetz ist eine  Erreichbarkeitsanordnung eingeführt worden, die für viele Menschen schwere Hindernisse bedeuten können. So gilt die Erreichbarkeit grundsätzlich für alle Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft, egal ob sie dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen oder nicht. Dabei reicht es, laut einer Sprecherin des Bundesministeriums für Arbeit- und Soziales gegenüber dem Erwerbslosen Forum Deutschland heute, nicht aus, dass man für den Träger der Grundsicherung nur postalische erreichbar ist, sondern die ALG II-Bezieher müssen jederzeit den Träger der Grundsicherung besuchen können oder einen Arbeitgeber oder Maßnahmeträger zur Verfügung stehen. Dies gilt auch für Menschen, die sich in einer Vollzeitbeschäftigung befinden und aufstockendes Arbeitslosengeld-II erhalten. Auch beruflich bedingte Abwesenheit muss dem Träger angemeldet werden. Nur schulpflichtige Kinder sind laut BMAS von dieser Regelung ausgenommen. Schwierig wird es für Schüler über 16 Jahre. Auch für diese gilt, dass sie Ortsabwesenheit zu melden haben bzw. sich genehmigen lassen müssen.

 

Weiterlesen

gemeinsame Veranstaltung der Bildungsgemeinschaft SALZ und Erwerbslosen Forum Deutschland

 

 

Weiterlesen