Sozialrichterin sauer: Hartz IV-Behörde nimmt Beschluss nicht ernst

alg-iiVestische ARGE Dorsten verweigert trotz Eilbeschluss weiterhin die Zahlungen

Dorsten/Bonn. Trotz eines Eilbeschlusses des Sozialgericht Gelsenkirchen (15.03.2007)weigert sich die ARGE hartnäckig einem 61jährigen Hartz IV-Empfänger seine zustehenden Leistungen auszuzahlen. Die zuständige Richterin zeigte sich darüber gestern erbost und gab dem Mann die Empfehlung, dass er heute nochmals mit dem Beschluss zu dem zuständigen Sachbearbeiter gehen sollte und ihm erklären sollte, dass der Beschluss ernst zunehmen sei und unverzüglich umzusetzen wäre. Der Sachbearbeiter zeigte sich unbeeindruckt und schickte ihn wieder unverrichteter Dinge nach hause und versprach anzurufen. Auf diesen Anruf wartete der Hartz IV-Betroffene vergeblich. Dass ich schon eine fristlose Kündigung meiner Wohnung erhalten habe und seit Tagen nichts mehr zu essen habe, nahm der Sachbearbeiter nur lächelnd zur Kenntnis", so Dorstener, der sich an das Erwerbslosen Forum Deutschland wandte.

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Verdi prophezeit französische Verhältnisse

Isolde Kunkel-Weber (ver.di Vorstandsmitglied)Gespräch mit ver.di Vorstandsmitglied Isolde Kunkel-Weber

21.000 Beschäftige von Krankenkassen und dem Gesundheitswesen haben gestern und heute gegen die geplante Gesundheitsreform demonstriert um das solidarische Gesundheitssystem zu erhalten. Auf der Kundgebung in Bonn sprach auch das ver.di Vorstandsmitglied Isolde Kunkel-Weber. Mit ihr sprach Martin Behrsing am Rande der Demo.

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Hartz-IV Betrug: Unbewiesene Unterstellungen und gezielte Diffamierungen

Staatssekretär Gerd Andres betreibt Volksverdummung, um das Optimierungsgesetz schmackhaft zu machen

Gerd AndresBerlin/Bonn. Als unbewiesene Behauptung und dreiste Volksverdummung hat Martin Behrsing, Sprecher des Erwerbslosen Forum Deutschland die jüngsten Äußerungen von Staatssekretär Gerd Andres bezeichnet, wonach der angebliche Hartz IV-Betrug jährlich eine Mrd. Steuergelder kosten würde. Dies wären reine Schutzbehauptungen, um das für morgen auf der Kabinettsordnung stehende Optimierungsgesetz zu Hartz-IV zu rechtfertigen. Mit den zum 01.08.2006 geplanten Änderungen treten zahlreiche Nachteile für die Betroffenen in Kraft. So gilt zukünftig bei eheähnlichen Gemeinschaften die Beweislastumkehr, die Arbeitsagenturen sollen zu erheblich mehr Kontrollen befugt werden – Außendienst, Sanktionen gegen Arbeitslose sollen verschärft werden und auf die Kosten der Unterkunft ausgedehnt werden, Sofortangebot durch Maßnahmen zur Überprüfung der Arbeitsbereitschaft und/oder 1 EUR Jobs.

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