Hartz IV: Nach Bericht des Bundesrechnungshof – sofortige Konsequenzen gefordert

 Bundesregierung und große Koalition bleiben Antworten schuldig

Bonn – Nach den vernichtendem Urteil des Bundesrechnungshof, wonach Erwerbslose nur völlig unzureichend betreut werden und es einen massiven Missbrauch von Ein-Euro-Jobs gibt, fordert das Erwerbslosen Forum Deutschland sofortige Konsequenzen. Es könne nicht sein, dass jährlich eine Milliarde Euro Steuergelder für sinnlose Arbeitsgelegenheiten verschwendet werden, während in den Job-Centern zu wenig Personal beschäftigt sei, dass dazu auch viel zu häufig unqualifiziert sei…  weiter …

NRW-Aktionstag für unabhänige Sozialberatung: Sanktionsfreie Beratung in Bonn

Mit Fotos und 2 Videos: WDR-Lokalzeit aus Bonn vom 20.05.2008 und eigenes Video
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Erwerbslosen Forum Deutschland bot offene Sozialberatung vor der ARGE im Rahmen des Landesweiten Aktionstages für die Erhaltung von unabhängiger Sozialberatung an.
Bonn Aus Anlass des Aktionstags NRW für den Erhalt der unabhängigen Sozialberatung, bot das Erwerbslosen Forum Deutschland heute an der ARGE eine offene Sozialberatung für Hartz IV-Beziehende an. Ein Beraterteam von 7 Personen widmete sich den zahlreichen Anliegen der Betroffenen, die vielfach gravierende und existentielle Probleme hatten.

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Einschulungskosten bei Hartz IV: Landessozialgericht sieht grundsätzliche Bedeutung

schultueteCelle/Bonn – Erstmalig hat ein Landessozialgericht die grundsätzliche Bedeutung der Einschulungskosten bei Hartz IV erkannt und die Beschwerde vor dem Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen zugelassen. Zusammen mit dem Erwerbslosen Forum Deutschland hatte ein Vater aus Hameln im Jahr 2006 versucht die Kosten, die anlässlich der Einschulung seiner Tochter entstanden sind einzuklagen, weil er diese nicht vom Regelsatz bestreiten konnte und somit auf andere dringend notwenige Anschaffungen (z.B. Spielzeug, Bekleidung für die anderen 3 Kinder) verzichten musste. In erster Instanz hatte das Sozialgericht die Klage mit der Begründung abgewiesen, dass derartige Kosten im Hartzt IV-Regelsatz enthalten sein. Dabei hatte es eine Berufung nicht zugelassen, da Hartz IV einmalige Beihilfen anlässlich der Einschulung ausschließen würde. Die darauf vom Erwerbslosen Forum Deutschland und dem Vater eingereichte Beschwerde hatte Erfolg. In seiner Begründung führte das Landessozialgericht aus, dass dem Verfahren grundsätzliche Bedeutung beizumessen sei und es zu prüfen sei, ob die Abschaffung der einmaligen Beihilfen auch unter verfassungsmäßigen Gesichtpunkten rechtsmäßig sei. Ebenso führte es an, dass die von zahlreichen niedersächsischen gewährten freiwilligen Sozialleistungen einen Hinweis darauf geben könnte, dass der ALG II-Regelsatz den verfassungsmäßigen Anforderungen (Bedarfsdeckungsgrundsatz oder Individualisierungsgrundsatz) nicht genügt.
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