Einschulungskosten bei Hartz IV: Landessozialgericht sieht grundsätzliche Bedeutung

schultueteCelle/Bonn – Erstmalig hat ein Landessozialgericht die grundsätzliche Bedeutung der Einschulungskosten bei Hartz IV erkannt und die Beschwerde vor dem Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen zugelassen. Zusammen mit dem Erwerbslosen Forum Deutschland hatte ein Vater aus Hameln im Jahr 2006 versucht die Kosten, die anlässlich der Einschulung seiner Tochter entstanden sind einzuklagen, weil er diese nicht vom Regelsatz bestreiten konnte und somit auf andere dringend notwenige Anschaffungen (z.B. Spielzeug, Bekleidung für die anderen 3 Kinder) verzichten musste. In erster Instanz hatte das Sozialgericht die Klage mit der Begründung abgewiesen, dass derartige Kosten im Hartzt IV-Regelsatz enthalten sein. Dabei hatte es eine Berufung nicht zugelassen, da Hartz IV einmalige Beihilfen anlässlich der Einschulung ausschließen würde. Die darauf vom Erwerbslosen Forum Deutschland und dem Vater eingereichte Beschwerde hatte Erfolg. In seiner Begründung führte das Landessozialgericht aus, dass dem Verfahren grundsätzliche Bedeutung beizumessen sei und es zu prüfen sei, ob die Abschaffung der einmaligen Beihilfen auch unter verfassungsmäßigen Gesichtpunkten rechtsmäßig sei. Ebenso führte es an, dass die von zahlreichen niedersächsischen gewährten freiwilligen Sozialleistungen einen Hinweis darauf geben könnte, dass der ALG II-Regelsatz den verfassungsmäßigen Anforderungen (Bedarfsdeckungsgrundsatz oder Individualisierungsgrundsatz) nicht genügt.
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Hartz-IV Betrug: Unbewiesene Unterstellungen und gezielte Diffamierungen

Staatssekretär Gerd Andres betreibt Volksverdummung, um das Optimierungsgesetz schmackhaft zu machen

Gerd AndresBerlin/Bonn. Als unbewiesene Behauptung und dreiste Volksverdummung hat Martin Behrsing, Sprecher des Erwerbslosen Forum Deutschland die jüngsten Äußerungen von Staatssekretär Gerd Andres bezeichnet, wonach der angebliche Hartz IV-Betrug jährlich eine Mrd. Steuergelder kosten würde. Dies wären reine Schutzbehauptungen, um das für morgen auf der Kabinettsordnung stehende Optimierungsgesetz zu Hartz-IV zu rechtfertigen. Mit den zum 01.08.2006 geplanten Änderungen treten zahlreiche Nachteile für die Betroffenen in Kraft. So gilt zukünftig bei eheähnlichen Gemeinschaften die Beweislastumkehr, die Arbeitsagenturen sollen zu erheblich mehr Kontrollen befugt werden – Außendienst, Sanktionen gegen Arbeitslose sollen verschärft werden und auf die Kosten der Unterkunft ausgedehnt werden, Sofortangebot durch Maßnahmen zur Überprüfung der Arbeitsbereitschaft und/oder 1 EUR Jobs.

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