Einschulungskosten bei Hartz IV: Landessozialgericht sieht grundsätzliche Bedeutung

schultueteCelle/Bonn – Erstmalig hat ein Landessozialgericht die grundsätzliche Bedeutung der Einschulungskosten bei Hartz IV erkannt und die Beschwerde vor dem Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen zugelassen. Zusammen mit dem Erwerbslosen Forum Deutschland hatte ein Vater aus Hameln im Jahr 2006 versucht die Kosten, die anlässlich der Einschulung seiner Tochter entstanden sind einzuklagen, weil er diese nicht vom Regelsatz bestreiten konnte und somit auf andere dringend notwenige Anschaffungen (z.B. Spielzeug, Bekleidung für die anderen 3 Kinder) verzichten musste. In erster Instanz hatte das Sozialgericht die Klage mit der Begründung abgewiesen, dass derartige Kosten im Hartzt IV-Regelsatz enthalten sein. Dabei hatte es eine Berufung nicht zugelassen, da Hartz IV einmalige Beihilfen anlässlich der Einschulung ausschließen würde. Die darauf vom Erwerbslosen Forum Deutschland und dem Vater eingereichte Beschwerde hatte Erfolg. In seiner Begründung führte das Landessozialgericht aus, dass dem Verfahren grundsätzliche Bedeutung beizumessen sei und es zu prüfen sei, ob die Abschaffung der einmaligen Beihilfen auch unter verfassungsmäßigen Gesichtpunkten rechtsmäßig sei. Ebenso führte es an, dass die von zahlreichen niedersächsischen gewährten freiwilligen Sozialleistungen einen Hinweis darauf geben könnte, dass der ALG II-Regelsatz den verfassungsmäßigen Anforderungen (Bedarfsdeckungsgrundsatz oder Individualisierungsgrundsatz) nicht genügt.
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Schulbeginn in NRW – Hartz IV-Kinder schauen in die Röhre

schultueteBonn. Am heutigen Tag hat in Nordrhein-Westfalen die Schule wieder begonnen. Rund 190.000 Schülerinnen und Schüler werden heute und morgen eingeschult. Traurig, jedes vierte Kind in NRW wächst in Armut auf. Das Erwerbslosen Forum Deutschland hat heute darauf aufmerksam gemacht, dass zahlreiche Eltern die Einschulung ihrer Kinder nur mit erheblichen Einschränkungen des täglichen Bedarfes vornehmen konnten, dass der Hartz IV-Regelsatz keinen Cent für Bildung bei Kindern und Jugendlichen vorsieht. Etwaige Ansparungsbeträge wären aus dem Regelsatz für Kinder überhaupt nicht zu bewerkstelligen. Auch zahlreiche Anträge auf Sonderbedarf wurden von den zuständigen Behörden abgelehnt und darauf verwiesen, dass es keine „Extraleistungen“ geben würde.

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