Einschulungskosten bei Hartz IV: Landessozialgericht sieht grundsätzliche Bedeutung

schultueteCelle/Bonn – Erstmalig hat ein Landessozialgericht die grundsätzliche Bedeutung der Einschulungskosten bei Hartz IV erkannt und die Beschwerde vor dem Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen zugelassen. Zusammen mit dem Erwerbslosen Forum Deutschland hatte ein Vater aus Hameln im Jahr 2006 versucht die Kosten, die anlässlich der Einschulung seiner Tochter entstanden sind einzuklagen, weil er diese nicht vom Regelsatz bestreiten konnte und somit auf andere dringend notwenige Anschaffungen (z.B. Spielzeug, Bekleidung für die anderen 3 Kinder) verzichten musste. In erster Instanz hatte das Sozialgericht die Klage mit der Begründung abgewiesen, dass derartige Kosten im Hartzt IV-Regelsatz enthalten sein. Dabei hatte es eine Berufung nicht zugelassen, da Hartz IV einmalige Beihilfen anlässlich der Einschulung ausschließen würde. Die darauf vom Erwerbslosen Forum Deutschland und dem Vater eingereichte Beschwerde hatte Erfolg. In seiner Begründung führte das Landessozialgericht aus, dass dem Verfahren grundsätzliche Bedeutung beizumessen sei und es zu prüfen sei, ob die Abschaffung der einmaligen Beihilfen auch unter verfassungsmäßigen Gesichtpunkten rechtsmäßig sei. Ebenso führte es an, dass die von zahlreichen niedersächsischen gewährten freiwilligen Sozialleistungen einen Hinweis darauf geben könnte, dass der ALG II-Regelsatz den verfassungsmäßigen Anforderungen (Bedarfsdeckungsgrundsatz oder Individualisierungsgrundsatz) nicht genügt.
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Sind Sozialleistungsempfänger in Nürnberg besonderer Behördenwillkür ausgesetzt?

1107874797529sSpezialbett für einen Schwerkranken war nur durch eine Spendenaktion des Erwerbslosen Forum Deutschland möglich – Stadt Nürnberg verweigerte sich

Nürnberg/Bonn – Das Erwerbslosen Forum Deutschland (EFD) wirft der Stadt Nürnberg vor, dass diese mit kranken und behinderten Hartz IV- und Sozialleistungsbeziehern willkürlich umgeht. So sind der Initiative mittlerweile Fälle bekannt, wo zumindest durch das Verhalten der Behörde der Krankheitsverlauf sekundär mit verschlechtert wurde. Das "EFD" kann sich mittlerweile nicht mehr des Eindruckes erwehren, dass gerade Menschen, die ihre Rechte wahrnehmen wollen und sich nicht jeder scheinbar willkürlichen Handlung und Forderung von Sachbearbeitern unterwerfen wollen, besonders benachteiligt werden.

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