Gesetzlicher Fehler bei der Erreichbarkeit für Bedarfsgemeinschaften

Gesetzlicher Fehler bei der Erreichbarkeit für Bedarfsgemeinschaften?

verfolg2BMAS: Nur schulpflichtige Kinder sind ausgenommen

Berlin/Bonn. Mit zum 01.08. in Kraft getreten Fortfolgegesetz ist eine  Erreichbarkeitsanordnung eingeführt worden, die für viele Menschen schwere Hindernisse bedeuten können. So gilt die Erreichbarkeit grundsätzlich für alle Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft, egal ob sie dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen oder nicht. Dabei reicht es, laut einer Sprecherin des Bundesministeriums für Arbeit- und Soziales gegenüber dem Erwerbslosen Forum Deutschland heute, nicht aus, dass man für den Träger der Grundsicherung nur postalische erreichbar ist, sondern die ALG II-Bezieher müssen jederzeit den Träger der Grundsicherung besuchen können oder einen Arbeitgeber oder Maßnahmeträger zur Verfügung stehen. Dies gilt auch für Menschen, die sich in einer Vollzeitbeschäftigung befinden und aufstockendes Arbeitslosengeld-II erhalten. Auch beruflich bedingte Abwesenheit muss dem Träger angemeldet werden. Nur schulpflichtige Kinder sind laut BMAS von dieser Regelung ausgenommen. Schwierig wird es für Schüler über 16 Jahre. Auch für diese gilt, dass sie Ortsabwesenheit zu melden haben bzw. sich genehmigen lassen müssen.

 

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Stefan Müller (CSU): Soziale Inkompetenz hat sich zu Wort gemeldet

Maulkorberlass für CSU-Hinterbänkler gefordert 

Stefan Müller CSUBonn. Als dümmlich und Ausdruck einer völlig desolaten Sozialkompetenz hat das Erwerbslosen Forum Deutschland die Forderungen nach einem Arbeitsdienst durch Stefan Müller (CSU) zurückgewiesen. Gegenüber BILD hatte Müller einen allgemeinen Arbeitsdienst für Langzeitarbeitslose gefordert, um das Problem der angeblichen Schwarzarbeit einzudämmen,  dadurch mehr sozialversicherungspflichtige Jobs zu schaffen. Weiterlesen

Wir gehen raus aus dem Abseits und schießen zurück

Große Montagsdemo anlässlich des Achtelfinales am 26.06. in Köln  

alle weitere Infos zur Köln Demo und am 27.06. in Bonn vor dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales(Mobilisierungsmaterial, Flyer, Infos etc)  auch unter  

Bonn/Köln. Anlässlich der Fußballweltmeisterschaft und des am 26.06. in Köln stattfindenden Achtelfinale wollen zahlreiche Erwerbsloseninitiativen, Studenten und sonstige Gegner der „Sozialkahlschlagpolitik“ im Rahmen einer größeren zentralen Montagsdemo die Politik der großen Koalition gezielt stören. Darauf haben sich Kölner Erwerbsloseninitiativen, das Aachener Projekt Neue Linke und das Erwerbslosen Forum Deutschland (Bonn) geeinigt rufen deshalb die zahlreichen Montagsdemonstranten in NRW und Umgebung auf, sich an der Demonstration zu beteiligen. Es werden auch zahlreiche Initiativen aus dem Bundesgebiet erwartet.

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