Köln-Nach Auseinandersetzungen mit Bundeswehrgegnern in der Agentur für Arbeit werden die monatlichen Werbeveranstaltungen des Wehrdienstberaters im Berufsinformationszentrum zunächst ausgesetzt. Dies teilte der Leiter der Kölner Arbeitsagentur, Peter Welters am Gründonnerstag schriftlich mit. Damit bleiben dan auch zukünftig Hartz IV-Betroffene verschont, die für die Bundeswehr "leichte Beute" waren.
Zwangsgeld bzw. Zwangshaft gegen Leiter der „Vestischen Arbeit“ Ulrich Lammers beantragt
Vestische Arbeit" zahlt immer noch kein Geld an Hartz IV-Betroffenen. Erwerbslosen Forum Deutschland hällt Behördenchef für nicht mehr tragbar
Dorsten/Recklinghausen – Gegen den Geschäftsführer der vestischen Arbeit (Hartz IV-Behörde für den Kreis Recklinghausen) ist beim Sozialgericht Gelsenkirchen ein Zwangsgeld bzw. bei Nichtbefolgung eine Zwangshaft beantragt worden, nachdem sich die „Vestische Arbeit" geweigert hatte, einen Eilbeschluss des Sozialgerichtes umzusetzen. In einem Eilverfahren war die Hartz IV-Behörde verpflichtet worden einem 61jährigen aus Dorsten sofort wieder seine Leistungen auszuzahlen, nachdem das Gericht der Unterstellung einer eheähnlichen Gemeinschaft nicht gefolgt war. Doch den Beschluss vom 15.03.2007 wollte die zuständige Behörde nicht umsetzen und verweigerte dem Mann sein Geld. Zudem ist er seit mehreren Monaten auch nicht krankenversichert. Gegen Behördenchef Ulrich Lammers ermittelt auch die Bochumer Staatsanwaltschaft, der zugleich auch Geschäftsführer des städtischen Altenheims „Grullbad" ist. Es sollen dort unverhältnismäßig viele Ein Eurojobber eingesetzt worden und zudem überhöhte Förderpauschalen an die Einrichtung geflossen sein.
Verwaltungsgericht: Hartz IV-Empfänger von GEZ befreit
Berlin(pr-sozial) Nach einer Entscheidung des Berliner Verwaltungsgerichtes brauchen Hartz IV-Betroffene keine Rundfunkgebühren zu zahlen, auch wenn sie einen Zuschlag zum Arbeitslosengeld II bekommen.
Sozialrichterin sauer: Hartz IV-Behörde nimmt Beschluss nicht ernst
Vestische ARGE Dorsten verweigert trotz Eilbeschluss weiterhin die Zahlungen
Dorsten/Bonn. Trotz eines Eilbeschlusses des Sozialgericht Gelsenkirchen (15.03.2007)weigert sich die ARGE hartnäckig einem 61jährigen Hartz IV-Empfänger seine zustehenden Leistungen auszuzahlen. Die zuständige Richterin zeigte sich darüber gestern erbost und gab dem Mann die Empfehlung, dass er heute nochmals mit dem Beschluss zu dem zuständigen Sachbearbeiter gehen sollte und ihm erklären sollte, dass der Beschluss ernst zunehmen sei und unverzüglich umzusetzen wäre. Der Sachbearbeiter zeigte sich unbeeindruckt und schickte ihn wieder unverrichteter Dinge nach hause und versprach anzurufen. Auf diesen Anruf wartete der Hartz IV-Betroffene vergeblich. „Dass ich schon eine fristlose Kündigung meiner Wohnung erhalten habe und seit Tagen nichts mehr zu essen habe, nahm der Sachbearbeiter nur lächelnd zur Kenntnis", so Dorstener, der sich an das Erwerbslosen Forum Deutschland wandte.
Verfahrensrecht bei Hartz IV
Über das Verfahrensrecht, Beweiserhebung, Amtsermittlungsprinzip, In Augenscheinnahme (Hausbesuch), Akteneinsicht, Bescheid (Form, Zustellung) fehlerhafte Bescheide.