Jobbörsenprojekt gegen Ausweitung des Niedriglohnsektors gestartet

billiglohnEndlich mit dem Vorurteil von unterqualifizierten Langzeitarbeitslosen aufräumen

Bonn. Das Erwerbslosen Forum Deutschland hat heute eine Jobbörse online gestellt, die sich ausdrücklich gegen die Ausweitung des Niedriglohnsektors und prekären Arbeitsverhältnisse stellt. Damit will die Initiative zum einem den Arbeitgebern entgegentreten, die permanent Arbeitskräftemangel in ihren Betrieben beklagen, andererseits aber auch die Arbeitgeber einladen, die ihre Mitarbeiter fair bezahlen wollen.

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Keine Jobs für die Bewerber der Aktion Waschen und rasieren – Kurt Beck gibt uns einen Job

diewaffeEmpörung über die Standardschreiben der Mainzer Staatskanzlei 

Mainz. Bewerber, die am 02.Januar bei der Aktion: Waschen und Rasieren – Kurt Beck gibt uns einen Job! teilgenommen hatten und ihre Bewerbungsunterlagen dem Chef der Staatskanzlei, Martin Stadlmaier (SPD) übergeben hatten, haben heute Post von der Staatskanzlei erhalten. Doch statt eventuell erhoffter Jobs, kann Kurt Beck nur bedauern und versichern, dass er die Situation von Erwerbslosen gut nachvollziehen kann. Die Staatskanzlei bedauert ebenso. Auch sie hat keine Stellen im Angebot. Das Erwerbslosen Forum Deutschland sieht sich darin bestätigt, dass die SPD und der SPD-Vorsitzende keine Konzepte zur Überwindung von Langzeitarbeitslosigkeit  und deren einhergehende Armut haben.  Erstaunt ist man, dass Sozialministerium und Gesundheitsministerium Stellen ausgeschrieben hatten, die einige der Bewerber gut hätten ausfüllen können. Für den kommenden Montag ist eine Pressekonferenz in Mainz geplant zu der auch Kurt Beck ebenfalls eingeladen ist. Eine Antwort steht jedoch noch aus.

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Nach 3 Wochen Hungerstreik stellt Rüdiger S. jetzt die Flüssigkeitsaufnahme ein

ruediger_sHartz IV-Betroffener aus dem Landkreis Osterode kämpft für bezahlte Arbeit womit er seine Heizkosten bezahlen kann

Landkreis Osterrode/. Seit dem 29.11. befindet sich Rüdiger S. im Hungerstreik, da er nicht bereit ist für einen Ein-Euro Job zu machen und gleichzeitig in seinem Haus frieren muss, da die zuständige Behörde nicht bereit ist, ihm seine tatsächlichen Heizkosten zu übernehmen. Er wurde im Gegenteil aufgefordert, seinen Hund abzuschaffen. Seit gestern hat Rüdiger S. gegenüber der ARGE angekündigt, dass er nunmehr die Flüssigkeitsaufnahme einstellt. Dies bedeutet, dass Rüdiger S. nicht mehr lange überleben wird. Die ARGE hat bisher lediglich ein Gespräch mit einem Sozialarbeiter des sozialpsychiatrischen Dienstes angeboten.

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ARGE Köln gesteht Unrechtmäßigkeit bei Forderungen gegenüber Alg2-Empfänger/-innen ein,

2005-09-05-2-4143Kontoauszüge per Post oder Abgabe zu verlangen sowie eine Einzugsermächtigung zu Gunsten der ARGE unterschreiben zu lassen

Konfrontiert mit einer
Protestnote" der Kölner Erwerbslosen in Aktion (Die KEAs e.V.) musste ARGE-Geschäftsführer Josef Ludwig im Gespräch mit dem Kölner Stadtanzeiger (KStA vom 13.12.2006) einräumen, dass es rechtlich nicht zulässig ist, Alg2-Empfänger/-innen gegen Androhung von Sanktionen eine Einzugsermächtigung für das eigene Konto unterschreiben zu lassen. Die ARGE reagiere dabei auf eine eigene juristische Prüfung und stützt sich nunmehr auf jene Paragrafen im Zehnten Buch Sozialgesetzbuch (SGB X), die auch von den KEAs gegen diese Praxis ins Feld geführt wurden.

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Achtung Lebensgefahr bei ARGE und Sozialgericht

Ein Hartz-IV- Empfänger aus Bochum ist seit Wochen ohne seine lebenswichtigen Medikamente. ARGE Bochum und Sozialgericht Dortmund sehen tatenlos zu.
(Bild: Sozialgericht Dortmund)

Bochum/Bonn. Eigentlich war das Leben für Jürgen Hoffman aus Bochum nach 2 Herzinfarkten, Diabetes und Asthma einigermaßen erträglich, da er regelmäßig Medikamente einnehmen konnte. Bis er Anfang April von der ARGE Bochum bescheid bekam, dass sein ALG II mit sofortiger Wirkung eingestellt würde und er fortan nicht mehr krankenversichert sei, weil plötzlich sein Miteigentumsanteil an einer selbst genutzten Immobilie nicht mehr akzeptiert wird und ihm der Verkauf nahe gelegt wurde. Ausdrücklich hat der Gesetzgeber gewollt, dass selbst genutztes Eigentum unter einem besonderen Schutz steht und die Eigentümer nicht ihr Wohneigentum verkaufen müssen.

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