Weihnachtsgeld bei ALG II

Bitte beachten. Burghausen gewährt seinen ALG II-Bürgern Weihnachtsgeld. Ein Rechtsanspruch besteht aber nicht.kinderaugen

Auf Grund der vielen Nachfragen teilt das Erwerbslosen Forum Deutschland mit, dass unsere Meinung ein Antrag auf Weihnachtsgeld für Bezieher von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch Zwei keinen Sinn macht. Dies war ein Versuch einer Aktion im Jahr 2005. Inzwischen ist aber durch das Fortentwicklungsgesetz zu Hartz IV festgestellt worden, dass das Weihnachtsfest nicht extra vorgesehen ist. Entsprechende Klagen bei Sozialgerichten bzw. Landessozialgerichten waren auch nicht erfolgreich.  
Das Erwerbslosen Forum Deutschland verweist deshalb noch mal auf die Umfrage, die zusammen mit „Gegen Hartz“ gemacht wird. In der nächsten Woche soll eine Auswertung gemacht werden und die schon jetzt abzeichnenden Ergebnisse den verantwortlichen Politikern vorgestellt werden.

 

Hartz IV-Armut ist verfassungsgemäß

kinderarmutWut und Fassungslosigkeit unter den Erwerbsloseninitiativen

Kassel. Mit der Entscheidung des BsozG haben die Kassler Richter entschieden,  dass die Regelsätze von Hartz IV verfassungsmäßig nicht zu beanstanden seien und somit der Teilhabe an Gesellschaft und Kultur genügen. Damit wurde die Klage einer 1957 geborenen Klägerin abgewiesen, die dagegen geklagt hatte. Betroffen zeigte sich das Erwerbslosen Forum Deutschland, das die Entscheidung des Gerichtes für an der Lebenswirklichkeit vorbeigedacht hält. Gerade Kinder und Jugendliche würden am schlimmsten unter Armut leiden, da z.B. für Schulbedarf überhaupt kein Betrag im Eckregelsatz vorhanden sein. Zudem bekämen diese nur 60 bzw. 80 Prozent der Leistungen. Für die sozialen Bewegungen bedeute dieses jetzt, dass alleine Protest und leichte Nadelstiche nicht mehr genügen. Die Politik sollte sich nächstes Jahr auf eine härtere Gangart einstellen, dies könne so nicht hingenommen werden.

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Die Wohnungssituation von ALG II-Betroffenen

armut2Statistik zur bundesweiten Wohnsituation, Kosten der Unterkunf und Heizung

Die Statistik der Bundesagentur für Arbeit erstellt auf Grundlage des § 53 i.V.m. § 51b SGB II Statistiken über die Grundsicherung für Arbeitsuchende, übernimmt dazu die laufende Berichterstattung und veröffentlicht die Statistiken. Grundlage der Statistiken sind die bei der Durchführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende anfallenden Verwaltungsdaten. Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende sind die Bundesagentur für Arbeit sowie die kreis-freien Städte und Kreise. Die Leistungen für Unterkunft und Heizung werden nach § 6 SGB II von den kommunalen Trägern erbracht.

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Mobilisierung bis zur letzten Minute

 sozialprotestDamit alles ganz anders wird! Erwerbsloseninitiativen und soziale Protestgruppen haben für die DGB-Demos mobilisiert  

Bonn. Zufrieden zeigten sich Vertreter der Netzwerke ‚Bündnis 3. Juni’ zum Abschluss der Mobilisierungswoche vor den DGB-Großdemonstrationen in 5 Städten. Die aktuellen Debatten um Unterschicht und die Nichtinanspruchnahme von ALG II von 2 Mio. Menschen, zeige dass Vertreter der großen Koalition mit Unwahrheiten und Unterstellungen arbeiten würden, um die durch Rot-Grün begonnene Demontage des Sozialstaates voran zutreiben. Von den Demonstrationen könnten wichtige Signale ausgehen, um die durch die neoliberale Globalisierungspolitik zunehmenden prekären Beschäftigungsverhältnisse zu bremsen.

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Die wichtigsten Stichwörter zum Sozialrecht

Schwerpunkte sind Arbeitslosigkeit und Förderung im Bereich des SGB II und SGB III

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