Geht auf Distanz zu Gottschalks Hartz IV-Witz
Bonn. Die weltweit bekannte Firma HARIBO aus Bonn hat sich in einem Schreiben an Mitglieder des Erwerbslosen Forum Deutschland von Gottschalks Hartz IV-Witz distanziert und für die Verärgerungen von Erwerbslosen Verständnis gezeigt. Die Firma, deren Markenzeichen die „Gummibärchen" sind, betonte jedoch, dass sie mit der Sendung „Wetten das…?!" in keiner Verbindung stehe.
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Hartz IV: Kapitallebensversicherung darf nicht als verwertbares Vermögen angerechnet werden
Leipzig. Das Sozialgericht Leipzig hat in seinem Urteil vom 14.02.2007 (S 6 AS 283/05) entschieden, dass eine Kapitallebensversicherung, die erst zu Beginn der Rente ausgezahlt wird, nicht zum verwertbaren Kapital bei Hartz IV gehört. Im vorliegenden Fall hatte eine Hartz IV-Empfängerin Leistungen verweigert bekommen, da ihr eine Kapitallebensversicherung, die ihr ehemaliger Arbeitgeber für sie abgeschlossen hatte, als verwertbares Vermögen angerechnet wurde. Sie klagte dagegen und bekam nach fast zwei Jahren recht.
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Soziale Arbeitsgelegenheiten
Einsatz und Wirkungsweise aus betrieblicher und arbeitsmarktpolitischer Perspektive. Auswertung des IAB
Anja Kettner, Martina Rebien (IAB)
Im Zuge der letzten Stufe der jüngsten Arbeitsmarktreformen wurden zum 01.01.2005 die Sozialen Arbeitsgelegenheiten eingeführt. Es handelt sich um eine öffentlich finanzierte und zeitlich befristete Beschäftigungsform, die erwerbsfähige Hilfebedürftige wieder an den Arbeitsmarkt heranführen soll. Der vorliegende Bericht des IAB sieht ernsthafte Verdrängungen zu ungunsten von sozialversicherungspflichtigen Stellen und führt kaum zu einer Verbesserung der Erwerbslosen.
Aufruf zum Happening am 2. Januar in Mainz
Happening vor der Mainzer Staatskanzlei
!!!Ab sofort eine Mitfahrbörse!!!
Laut Kurt Beck müssten dann alle Hartz IV – Betroffene noch am gleichen Tag oder 3 Wochen später von Hartz IV unabhängig sein. Die Perspektive
muss dann selbstverständlich ein versicherungspflichtiger Arbeitsplatz sein und kein 1 Euro – Job sein, da dieser nicht unabhängig von Hartz IV sein
kann.
Kurt Beck gibt uns am 2. Januar einen Job!
Bundesrat: Initiativhorror zur Änderung des Sozialgerichtgesetzes
Anwaltspflicht ab Landessozialgerich;t Kostenfreiheit von Sozialgerichten soll abgeschafft werden; Berufung nur, wenn vorher zugelassen
Anbei der Entwurf des Bundesrats zur Änderung des Sozialgerichtgesetzes. Vorläufiger Horror soll dabei Anwaltszwang ab dem Landessozialgericht sein und die Abschaffung der Kostenfreiheit bei Klagen. Dies trifft insbesondere die Gruppen, die kaum die finanziellen Mittel haben. Begründet wird dies mit den sprunghaft angestiegenen Klagen, insbesondere bei Hartz IV. Hinzu kommt, dass Berufungen nur dann durchgeführt werden, wenn diese vom Sozialgericht zugelassen wurde. Ebenso will man das Amtsermittlungsprinzip aushebeln, indem Beweismittel, Erklärungen und Tatsachen nur dann berücksichtigt werden, wenn sie rechtzeitig vorgebracht werden. Das heißt nichts anderes, dass die Gerichte nicht mehr von selbst ermitteln und positive Beweise erheben sollen. Auch sollen Beteiligte in Zukunft auch nicht mehr zusätzliche eigene Sachverständige anhören lassen können. Weiterlesen