Wenn der Weihnachtsmann nicht kommt

geldUmfrage: Hartz IV-Betroffene haben kein Geld für Weihnachten – Bundesregierung täuscht die Öffentlichkeit bewusst

Bonn/Eine vom Erwerbslosen Forum Deutschland und dem Online-Magazin „gegen-hartz.de“ durchgeführte Umfrage bei 7065 Hartz IV-Betroffenen ergab, dass 94 Prozent aller Befragten für das Weihnachtsfest nur bis zu 10 EUR tatsächlich zur Verfügung haben. Von diesem Betrag sind die Sonderausgaben für Geschenke, Essen und Weihnachtsschmuck zu bestreiten. Die Initiative sieht sich darin bestätigt, dass die Regelsatzverordnung keinen Spielraum für besondere Anlässe zulässt und wirft der jetzigen und vorherigen Bundesregierung bewusste Täuschung der Öffentlichkeit vor. Bei Kindern unter 14 Jahren sind laut Eckregelsatzberechnung für Spielsachen 76 Cent monatlich oder 9,12 EUR für das ganze Jahr vorgesehen. Um Weihnachten dennoch zu feiern, müssten die Menschen Schulden machen oder Gelder ausgeben, die für andere Ansparungen vorgesehen sind.

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Weihnachtsgeld bei ALG II

Bitte beachten. Burghausen gewährt seinen ALG II-Bürgern Weihnachtsgeld. Ein Rechtsanspruch besteht aber nicht.kinderaugen

Auf Grund der vielen Nachfragen teilt das Erwerbslosen Forum Deutschland mit, dass unsere Meinung ein Antrag auf Weihnachtsgeld für Bezieher von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch Zwei keinen Sinn macht. Dies war ein Versuch einer Aktion im Jahr 2005. Inzwischen ist aber durch das Fortentwicklungsgesetz zu Hartz IV festgestellt worden, dass das Weihnachtsfest nicht extra vorgesehen ist. Entsprechende Klagen bei Sozialgerichten bzw. Landessozialgerichten waren auch nicht erfolgreich.  
Das Erwerbslosen Forum Deutschland verweist deshalb noch mal auf die Umfrage, die zusammen mit „Gegen Hartz“ gemacht wird. In der nächsten Woche soll eine Auswertung gemacht werden und die schon jetzt abzeichnenden Ergebnisse den verantwortlichen Politikern vorgestellt werden.

 

Börsenlahmlegung als Strategie gegen Sozialabbau

PaulskircheAktions- und Strategiekonferenz der sozialen Bewegungen am 2. und 3. Dezember in Frankfurt

Frankfurt. Wie weiter mit den sozialen Bewegungen? Darüber wollen am Wochenende (2. und 3. Dezember) in Frankfurt zahlreiche Vertreter der sozialen Bewegungen diskutierten, um einen Fahrplan des Widerstandes und Mobilisierung für wirkungsvolle Protestaktionen gegen den zunehmenden Abbau von Arbeitnehmerrechten und sozialstaatlicher Verantwortung zu entwickeln. Die 2006 eingeleiteten Protestaktionen (Großdemonstration 03.06.2006 in Berlin und DGB-Aktionstag 21. Oktober) haben nicht genügend politischen Druck erzeugt, um Veränderungen in der Sozial- und Wirtschaftspolitik herbei zu führen. Deshalb werde man für 2007 über schärfere Formen des Protestes diskutieren müssen. Etwa der durch den Berliner Politikwissenschaftler Prof. Peter Grottian in Spiel gebrachte Hungerstreik oder die friedliche Lahmlegung der Frankfurter Börse im Frühjahr 2007. Zur Konferenz werden auch Vertreter des Streikkomitees von VW in Brüssel erwartet. Ausgerichtet wird die Konferenz vom Netzwerkbündnis 3. Juni (Schluss mit den „Reformen" gegen uns!)

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Bundesrat: Initiativhorror zur Änderung des Sozialgerichtgesetzes

AvatarAnwaltspflicht ab Landessozialgerich;t Kostenfreiheit von Sozialgerichten soll abgeschafft werden; Berufung nur, wenn vorher zugelassen

Anbei der Entwurf des Bundesrats zur Änderung des Sozialgerichtgesetzes. Vorläufiger Horror soll dabei Anwaltszwang ab dem Landessozialgericht sein und die Abschaffung der Kostenfreiheit bei Klagen. Dies trifft insbesondere die Gruppen, die kaum die finanziellen Mittel haben. Begründet wird dies mit den sprunghaft angestiegenen Klagen, insbesondere bei Hartz IV. Hinzu kommt, dass Berufungen nur dann durchgeführt werden, wenn diese vom Sozialgericht zugelassen wurde. Ebenso will man das Amtsermittlungsprinzip aushebeln, indem Beweismittel, Erklärungen und Tatsachen nur dann berücksichtigt werden, wenn sie rechtzeitig vorgebracht werden. Das heißt nichts anderes, dass die Gerichte nicht mehr von selbst ermitteln und positive Beweise erheben sollen. Auch sollen Beteiligte in Zukunft auch nicht mehr zusätzliche eigene Sachverständige anhören lassen können. Weiterlesen

Hartz IV-Armut ist verfassungsgemäß

kinderarmutWut und Fassungslosigkeit unter den Erwerbsloseninitiativen

Kassel. Mit der Entscheidung des BsozG haben die Kassler Richter entschieden,  dass die Regelsätze von Hartz IV verfassungsmäßig nicht zu beanstanden seien und somit der Teilhabe an Gesellschaft und Kultur genügen. Damit wurde die Klage einer 1957 geborenen Klägerin abgewiesen, die dagegen geklagt hatte. Betroffen zeigte sich das Erwerbslosen Forum Deutschland, das die Entscheidung des Gerichtes für an der Lebenswirklichkeit vorbeigedacht hält. Gerade Kinder und Jugendliche würden am schlimmsten unter Armut leiden, da z.B. für Schulbedarf überhaupt kein Betrag im Eckregelsatz vorhanden sein. Zudem bekämen diese nur 60 bzw. 80 Prozent der Leistungen. Für die sozialen Bewegungen bedeute dieses jetzt, dass alleine Protest und leichte Nadelstiche nicht mehr genügen. Die Politik sollte sich nächstes Jahr auf eine härtere Gangart einstellen, dies könne so nicht hingenommen werden.

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