Gesetzlicher Fehler bei der Erreichbarkeit für Bedarfsgemeinschaften

Gesetzlicher Fehler bei der Erreichbarkeit für Bedarfsgemeinschaften?

verfolg2BMAS: Nur schulpflichtige Kinder sind ausgenommen

Berlin/Bonn. Mit zum 01.08. in Kraft getreten Fortfolgegesetz ist eine  Erreichbarkeitsanordnung eingeführt worden, die für viele Menschen schwere Hindernisse bedeuten können. So gilt die Erreichbarkeit grundsätzlich für alle Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft, egal ob sie dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen oder nicht. Dabei reicht es, laut einer Sprecherin des Bundesministeriums für Arbeit- und Soziales gegenüber dem Erwerbslosen Forum Deutschland heute, nicht aus, dass man für den Träger der Grundsicherung nur postalische erreichbar ist, sondern die ALG II-Bezieher müssen jederzeit den Träger der Grundsicherung besuchen können oder einen Arbeitgeber oder Maßnahmeträger zur Verfügung stehen. Dies gilt auch für Menschen, die sich in einer Vollzeitbeschäftigung befinden und aufstockendes Arbeitslosengeld-II erhalten. Auch beruflich bedingte Abwesenheit muss dem Träger angemeldet werden. Nur schulpflichtige Kinder sind laut BMAS von dieser Regelung ausgenommen. Schwierig wird es für Schüler über 16 Jahre. Auch für diese gilt, dass sie Ortsabwesenheit zu melden haben bzw. sich genehmigen lassen müssen.

 

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Marcus Söder, CSU hat wohl nicht mehr alle Tassen im Schrank

soeder_presse_3Die Peinlichkeiten des CSU-Generalsekretärs sind kaum zu überbieten

Bonn. CSU-Generalsekretär Markus Söder hat sich dafür ausgesprochen, den Urlaubsanspruch von Hartz-IV-Empfängern abzuschaffen. Es sei zudem nicht zu tolerieren, wenn junge und gesunde Arbeitslose sich weigerten, Saisonjobs anzunehmen. Ähnliches würde auch für den Niedriglohnbereich und die Saisonarbeit gelten, wenn junge und gesunde Menschen sich zu schade für Saisonarbeit sein. Um mehr Flexibilität am Arbeitsmarkt zu erreichen, müsse das Betriebsverfassungsgesetz entsprechend ergänzt werden. Martin Behrsing vom Erwerbslosen Forum Deutschland bezeichnete die erneuten Ausfälle gegen Hartz IV-Empfänger als peinlich und gefährlich polarisierend. Söder würde Neid- und Feindbilder aufbauen, die in keinem Verhältnis zur Realität stünden und deren Effekt die Stigmatisierung von Menschen sein. Weiterlesen

ARGE Bochum – beim Sozialgericht mit eine vernünftige Lösung gesucht

Jürgen H. ist ab sofort wieder krankenversichert und erhält ALG II-Leistungen

Bochum/Bonn. In dem für heute anberaumten Sozialgerichtstermin des Falles Jürgen H. ist es den beteiligten Parteien gelungen eine einvernehmliche Lösung zu finden. Damit ist der Krankenversicherungsschutz von Jürgen H. wieder hergestellt und er erhält auch ab sofort wieder seine Leistungen.

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Bundestagsabgeordneter Axel Schäfer, SPD sagt Hilfe im Fall Jürgen H. aus Bochum zu

Medikamentenversorgung im Notfall sicher gestellt

Bochum/Bonn. Der Bundestagsabgeordnete Axel Schäfer (SPD) aus Bochum hat gegenüber dem Erwerbslosen Forum Deutschland seine Hilfe im Fall Jürgen H. (das EFD berichtete darüber)zugesagt. Demnach ist im Notfall eine Medikamentenversorgung sicher gestellt.   Weiterlesen

Die Lebensgefahr bei ARGE und Sozialgericht eventuell am Freitag vorbei

Sozialgericht Dortmund setzt kurzfristig für Freitag einen Termin an

Mit viel Glück könnte sich für Jürgen H. aus Bochum am Freitag das Blatt wenden und er wäre wieder krankenversichert. Das Sozialgericht Dortmund hat heute kurzfristig für Freitag einen Termin angesetzt, wo die Angelegenheit erörtert werden soll.

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