Einschulungskosten bei Hartz IV: Landessozialgericht sieht grundsätzliche Bedeutung

schultueteCelle/Bonn – Erstmalig hat ein Landessozialgericht die grundsätzliche Bedeutung der Einschulungskosten bei Hartz IV erkannt und die Beschwerde vor dem Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen zugelassen. Zusammen mit dem Erwerbslosen Forum Deutschland hatte ein Vater aus Hameln im Jahr 2006 versucht die Kosten, die anlässlich der Einschulung seiner Tochter entstanden sind einzuklagen, weil er diese nicht vom Regelsatz bestreiten konnte und somit auf andere dringend notwenige Anschaffungen (z.B. Spielzeug, Bekleidung für die anderen 3 Kinder) verzichten musste. In erster Instanz hatte das Sozialgericht die Klage mit der Begründung abgewiesen, dass derartige Kosten im Hartzt IV-Regelsatz enthalten sein. Dabei hatte es eine Berufung nicht zugelassen, da Hartz IV einmalige Beihilfen anlässlich der Einschulung ausschließen würde. Die darauf vom Erwerbslosen Forum Deutschland und dem Vater eingereichte Beschwerde hatte Erfolg. In seiner Begründung führte das Landessozialgericht aus, dass dem Verfahren grundsätzliche Bedeutung beizumessen sei und es zu prüfen sei, ob die Abschaffung der einmaligen Beihilfen auch unter verfassungsmäßigen Gesichtpunkten rechtsmäßig sei. Ebenso führte es an, dass die von zahlreichen niedersächsischen gewährten freiwilligen Sozialleistungen einen Hinweis darauf geben könnte, dass der ALG II-Regelsatz den verfassungsmäßigen Anforderungen (Bedarfsdeckungsgrundsatz oder Individualisierungsgrundsatz) nicht genügt.
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Solidarität für das Erwerbslosen Forum Deutschland zu den absurden Ermittlungen

LINKE in NRW verurteilt Ermittlungen gegen Erwerbslosenforum

NRW – Die LINKE in NRW verurteilt Ermittlungen gegen Erwerbslosenforum und hat am 18.11.2007 einstimmig die nachstehend abgedruckte Resolution verabschiedet. Ebenso haben die LINKE Bonn und der Vorsitzende des Wuppertaler Vereins: Tacheles e. V., Harald Thomeé und nicht mehr zählbare Benutzer des Erwerbslosen Forum Deutschland und andere ihre Solidarität und Unterstützung bekundet. Dafür bedanken wir uns sehr, auch für die finanzielle Unterstützung für einen Rechtsanwalt.

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Berliner Sozialgericht: Hartz IV-Gesetz verfassungswidrig?

Einführung von Hartz IV würde nicht die drastische Kürzung der Anspruchsdauer rechtfertigen

Berlin (pr-sozial) – Mit zwei Entscheidungen hat das Berliner Sozialgericht dem Bundesverfassungsgericht nun zwei Fälle zur Überprüfung vorgelegt. Das Gericht sieht in der verkürzten Bezugsdauer von Arbeitslosengeld I vor allem für ältere Arbeitslose eine Grundrechtsverletzung. (Das Gesetz zur Reform am Arbeitsmarkt hatte die maximale Bezugszeit von Arbeitslosengeld I für Arbeitslose ab 55 Jahre von 32 auf 18 Monate verkürzt. Alle jüngeren Arbeitnehmer erhalten eine Höchstdauer von zwölf Monaten). Das würde aber nicht die drastische Kürzung der Anspruchsdauer des Arbeitslosengeldes rechtfertigen. Stand dem über 57-Jährigen nach dem bis 31. Dezember 2003 geltenden § 127 SGB III ein Alg-Anspruch von maximal 32 Monaten zu, so beträgt nunmehr die maximale Anspruchsdauer 18 Monate.
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Zahltag: Schluss mit den ARGE(n)-Schikanen!

hartz4_karÜberregionales Aktionskamp 1. und 2. Oktober ARGE Köln

Köln – Auf den Fluren der ARGEN brodelt es immer lauter. Immer wieder sind lautstarke Auseinandersetzungen zwischen Angestellten der ARGE und Erwerbslosen zu hören. Schon wieder fehlt das Arbeitslosengeld auf dem Konto, schon wieder fühlt sich niemand dafür verantwortlich und schon wieder sind Folgeanträge angeblich nicht bei der ARGE angekommen. Stattdessen lange Wartezeiten, keine telefonische Erreichbarkeit und überfallartige Besuche von Sozialschnüfflern bei Hartz-IV-Empfängern zu Hause. Während Erwerbslose laut schimpfend durch die ARGE laufen, guckt der Sicherheitsdienst etwas verunsichert um die Ecke. "Wenn das hier mal hoch kocht, dann ist der Schuppen hier in 10 Minuten zu Kleinholz", sagt ein  älterer Arbeitsloser. Anfang Februar randalierten in der Arbeitsagentur  Herne 100 Hartz-IV-Empfänger solange, bis ihnen das fehlende Geld ausgezahlt wurde. Die Polizei sprach angesichts der Menge von einem "Massenüberfall in noch nicht da gewesener Dimension". Weiterlesen

Essener Beschäftigungsgesellschaft: Ein-Euro-Jobber angeblich als „Spinner und Pisser“ bezeichnet

In einem Artikel " ZWANGS-URLAUB Ein-Euro-Jobber vom Betriebsausflug ausgeschlossen ( Spiegel-Online) war heute zu lesen:
Zitat: Ein Teilnehmer berichtet, wie sein stellvertretender Gewerkemeister mit einem Stapel Urlaubsscheinen von einem Ein-Euro-Jobber zum anderen ging. Als er bei dem 37-jährigen Essener angekommen war, weigerte der sich, zu unterschreiben. "Daraufhin hat er mich beschimpft, mich einen Spinner und Pisser genannt", erzählt der Hartz-IV-Empfänger, der inzwischen Strafanzeige wegen Beleidigung gestellt hat. "Eigentlich hat mir der Job immer Spaß gemacht. Ich hoffe, dass ich trotz allem weiter arbeiten kann." Zitatende
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