Erhöhung des Hartz IV-Regelsatzes führt offenbar zu Auszahlungsproblemen

alg-iiBetroffene sollen sich keineswegs von den Argen abwimmeln lassen

Bonn/Erfurt  – Die Erhöhung des Hartz IV-Regelsatzes ab 1. Juli führt offenbar zu neuen Computerproblemen. Die Erhöhung des ALG II kann dazu führen, dass Erwerbslose unter Umständen im Juli keine Leistungen erhalten. Dies berichtete die „Thüringer Allgemeine“ in ihrer heutigen Ausgabe. Demnach habe eine Sprecherin der Zeitung bestätigt, dass es bundesweit etwa 70.000 Fälle geben würde, indem die Umstellung auf 347 Euro nicht automatisch erfolgen würde. Es handelt sich um ausgewählte Fallkonstellationen. Das Erwerbslosen Forum Deutschland warnte die Bundesagentur für Arbeit dieses Problem nicht auf die leichte Schulter zu nehmen. Menschen mit Hartz IV hätten nicht den geringsten Spielraum um auch nur Tageweise die von der Bundesagentur geschuldeten Leistungen zu überbrücken.

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Euro Jobs: Nach der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts muss jetzt ver.di handeln

eejLeipzig. In seiner gestrigen Entscheidung hat das Bundesverwaltungsgericht den Personalräten ein Mitbestimmungsrecht zu den 1 Euro-Jobs eingeräumt. Damit haben öffentliche Verwaltungen und Hartz IV-Behörden nicht mehr die Möglichkeit beliebige Personen für angeblich zusätzliche Aufgaben zu rekrutieren bzw. den Kommunen zu zuweisen. Grundsätzlich unterliegen 1 Euro-Jobber einer Weisungsgebundenheit und darüber hätten dann auch der Personalrat zu entscheiden. Das Erwerbslosen Forum Deutschland sprach von einer richtungweisenden Entscheidung, die allerdings die Dienstleistungsgewerkschaft ver.di in eine besondere Pflicht nehmen würde. Sie hätte es in der Hand, den Ausstieg aus diesen rechtlosen und unwürdigen Beschäftigungsverhältnissen einzuleiten, indem sie einem Einsatz von diesen Arbeitskräften im öffentlichen Dienst nicht mehr zustimmen würden.

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Betrügerische Ermittler des „Arbeitsamtes“ unterwegs

sozialschnuefflerErwerbslosen Forum Deutschland rät deshalb grundsätzlich keine Sozialermittler in die Wohnung zu lassen. 

Zum wiederholten Mal sind Betrüger unterwegs, die sich als Ermittler der Hartz IV-Behörden ausgeben. Jetzt wurde im Kreis Gifhorn bekannt, dass sich „Hartz IV-Ermittler“ sich so Zutritt in Wohnungen verschafften, um die angebliche Zahl der Haustüre zu überprüfen. Wie viele Wohnungen sie so ausspäht haben ist noch nicht bekannt. Immer wieder versuchen in Deutschland, nach Einführung des so genannten Sozialdienstes (August 2006) bei den Hartz IV-Behörden, Betrüger sich Zugang zu Wohnungen zu verschaffen.

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FDP: Hartz IV-Betroffene tragen nicht zur Stadtentwicklung bei

wetterHessisches Wetter ködert lieber jahrelang Besserverdienende mit jeweils 1000 EUR pro Kind

Wetter/Bonn. Für einen Skandal sorgte im hessischen Wetter die FDP, als ihr Stadtverordneter Karl Zissel (FDP) sich gegen den Zuzug von Hartz IV-Beziehern wehrte. Ebenso wie der Staat sich nur die erwünschten Zuwanderer aussuche, habe die Stadt Wetter das Recht „Personen anzusiedeln, die zur Entwicklung der Stadt beitragen". Damit beschloss das Stadtparlament mit einer Mehrheit aus CDU, FDP und Grünen am Dienstag, dass in Wetter zukünftig besser verdienende Eltern mit jeweils 1000 EUR pro Kind und Jahr gefördert werden, wenn sie ein Haus bauen oder kaufen. Verteidigt wurde dies damit, dass man damit dem Bevölkerungsrückgang in Wetter entgegentreten wolle. Das Erwerbslosen Forum übte heftige Kritik an dem Beschluss und der Stellungnahme der FDP. In den Kommunen würden die wahren Interessen der Partei deutlich, nämlich ausschließlicher Einsatz für Besserverdienende.

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Wichtige Hinweise bei ALG II und Diabetes mellitus Typ II

Wichtiger Antrag, um Ansprüche zu wahren

Hannover. Mit seinem Beschluss vom 02.03.2007 hat das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen (Az L 8 AS 5/07 NZB, B.v. 02.03.2006) wegen grundsätzlicher Bedeutung Berufung beim Bundessozialgericht zugelassen. Zahlreiche betroffene Hartz IV-Empfänger bekamen keinen Extrabedarf für ihre kostenaufwendige Ernährung, da viele Behörden und die Bundesagentur für Arbeit hier keinen Extrabedarf sahen. Demgegenüber standen die Empfehlungen des Deutschen Vereins, der mit Stand 1997 51,13 Euro empfahl und  entsprechend den Regelsatzerhöhungen ab dem 1. Juli 1998  55,06 Euro an Mehrbedarf sieht.

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