Einführung von Hartz IV würde nicht die drastische Kürzung der Anspruchsdauer rechtfertigen
Berlin (pr-sozial) – Mit zwei Entscheidungen hat das Berliner Sozialgericht dem Bundesverfassungsgericht nun zwei Fälle zur Überprüfung vorgelegt. Das Gericht sieht in der verkürzten Bezugsdauer von Arbeitslosengeld I vor allem für ältere Arbeitslose eine Grundrechtsverletzung. (Das Gesetz zur Reform am Arbeitsmarkt hatte die maximale Bezugszeit von Arbeitslosengeld I für Arbeitslose ab 55 Jahre von 32 auf 18 Monate verkürzt. Alle jüngeren Arbeitnehmer erhalten eine Höchstdauer von zwölf Monaten). Das würde aber nicht die drastische Kürzung der Anspruchsdauer des Arbeitslosengeldes rechtfertigen. Stand dem über 57-Jährigen nach dem bis 31. Dezember 2003 geltenden § 127 SGB III ein Alg-Anspruch von maximal 32 Monaten zu, so beträgt nunmehr die maximale Anspruchsdauer 18 Monate. Weiterlesen
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Erhöhung des Hartz IV-Regelsatzes führt offenbar zu Auszahlungsproblemen
Betroffene sollen sich keineswegs von den Argen abwimmeln lassen
Bonn/Erfurt – Die Erhöhung des Hartz IV-Regelsatzes ab 1. Juli führt offenbar zu neuen Computerproblemen. Die Erhöhung des ALG II kann dazu führen, dass Erwerbslose unter Umständen im Juli keine Leistungen erhalten. Dies berichtete die „Thüringer Allgemeine“ in ihrer heutigen Ausgabe. Demnach habe eine Sprecherin der Zeitung bestätigt, dass es bundesweit etwa 70.000 Fälle geben würde, indem die Umstellung auf 347 Euro nicht automatisch erfolgen würde. Es handelt sich um ausgewählte Fallkonstellationen. Das Erwerbslosen Forum Deutschland warnte die Bundesagentur für Arbeit dieses Problem nicht auf die leichte Schulter zu nehmen. Menschen mit Hartz IV hätten nicht den geringsten Spielraum um auch nur Tageweise die von der Bundesagentur geschuldeten Leistungen zu überbrücken.
Endlich geht es Arbeitslosen an den „Kragen“ oder was plant die Bundesregierung
Wie bekämpfen wir die Arbeitslosen
Der Bericht der "Arbeitsgruppe Arbeitsmarkt" unserer Bundesregierung. Wer jetzt immer noch glaubt, dass es um die Integration von Hartz IV-Betroffenen geht, sollte den Bericht erst gar nicht lesen. Auch empfiehlt es sich beim Lesen der Lektüre notfalls ein Eimer daneben zu stellen (Es könnte einem Übel werden).
Euro Jobs: Nach der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts muss jetzt ver.di handeln
Leipzig. In seiner gestrigen Entscheidung hat das Bundesverwaltungsgericht den Personalräten ein Mitbestimmungsrecht zu den 1 Euro-Jobs eingeräumt. Damit haben öffentliche Verwaltungen und Hartz IV-Behörden nicht mehr die Möglichkeit beliebige Personen für angeblich zusätzliche Aufgaben zu rekrutieren bzw. den Kommunen zu zuweisen. Grundsätzlich unterliegen 1 Euro-Jobber einer Weisungsgebundenheit und darüber hätten dann auch der Personalrat zu entscheiden. Das Erwerbslosen Forum Deutschland sprach von einer richtungweisenden Entscheidung, die allerdings die Dienstleistungsgewerkschaft ver.di in eine besondere Pflicht nehmen würde. Sie hätte es in der Hand, den Ausstieg aus diesen rechtlosen und unwürdigen Beschäftigungsverhältnissen einzuleiten, indem sie einem Einsatz von diesen Arbeitskräften im öffentlichen Dienst nicht mehr zustimmen würden.
Hungerstreik wegen Hartz IV ausgesetzt
Sozialversicherungspflichtige Tätigkeit erstritten, Heizkostenerstattung offen
Berlin, Osterode, Göttingen. Rüdiger Steinbeck aus Wieda/Harz hat seinen seit Dezember andauernden Hungerstreik ausgesetzt. In Verhandlungen mit der Arbeitsagentur, dem Landkreis und durch Vermittlung des Aktionsbündnisses Sozialproteste (Edgar Schu, Prof. Grottian) konnte Rüdiger Steinbeck sogar eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit an einer Schule erstreiten. Er fällt damit aus der diskriminierenden Hartz IV-Logik heraus und betreut in Zukunft infrastrukturelle Leistungen einer Schule (Hausmeisterei, PC-Betreuung). "Damit hat Rüdiger Steinbeck erfolgreich abgewehrt, sich an dem katastrophalen Lohndumping durch 1-Euro-Jobs beteiligen zu müssen. Er hat sich solidarisch mit anderen Erwerbslosen und Erwerbstätigen gezeigt und so einen Bruttolohn von 10 Euro erstritten. Was für ihn gilt, sollte auch für alle anderen gelten. Dies ist auch unsere Forderung für einen allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn", kommentiert der Vermittler des Aktionsbündnis Sozialproteste, Edgar Schu, diesen ersten Verhandlungserfolg. Das Erwerbslosen Forum Deutschland wird ein altes Auto mitfinanzieren, um den Weg zur neuen Arbeitsstätte zu erleichtern. Weiterlesen