Hartz IV-Hungerstreikender nimmt wieder Flüssigkeit auf – Hungerstreik bleibt

Nach wie vor Forderung nach sozialversicherungspflichtigem Job 

Rüdiger S. hat in seinem Hungerstreik gegen Hartz IV angekündigt, dass er ab sofort Flüssigkeit wieder zu sich führen wird, den Hungerstreik jedoch weiter fortsetzt. Damit ist eine lebensbedrohliche Situation entschärft, da der Hungerstreikende auch die Flüssigkeitsaufnahme inzwischen eingestellt hatte. Diese vorerst ausgesetzte Verschärfung des Hungerstreiks ist durch Vermittlung des Erwerbslosenforums Deutschland und des Aktionsbündnisses Sozialproteste zwischen Rüdiger S. und dem ersten Kreisrat des Landkreises Osterode Gero Geißlreiter ausgehandelt worden. Dennoch bleibt die Situation nach wie vor sehr angespannt.

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Verwaltung zeigt sich beim hungerstreikenden Rüdiger S. unnachgiebig

Zwei Initiativen und der Berliner Politikwissenschaftler Prof. Grottian bieten Vermittlung an. Der Fall wäre lösbar

Berlin/Bonn/Göttingen
Im Fall des seit drei Wochen im Hungerstreik befindlichen Rüdiger S. zeigt sich der Landkreis Osterode unnachgiebig. Gegenüber dem Erwerbslosen Forum Deutschland sagte der erste Kreisrat Gero Greißlreiter, dass es keine Ausnahme und keine Rücknahme der Sanktionen gäbe, da Rüdiger S. die Annahme eines Ein Euro Jobs abgelehnt hätte. Hintergrund ist, dass Rüdiger S. eine Vermittlung in einen Job erwartet, wodurch er seine erhöhten Heizkosten bezahlen kann. Die Verwaltung hingegen möchte, dass er sein Haus verkauft, da es in einem sehr schlechten Zustand ist und die Kosten einer vernünftigen Isolierung unverhältnismäßig wären. Man sei jedoch ernsthaft besorgt, dass Rüdiger S. die Flüssigkeitsaufnahme eingestellt hätte und lasse ihn durch den sozialpsychiatrischen Dienst beobachten. Ein Besuch des sozialpsychiatrischen sei für den 27.12.2006 geplant. Viel zu spät, meint Martin Behrsing. Das Erwerbslosen Forum Deutschland, das Aktionsbündnis Sozialproteste und der Berliner Politikwissenschaftler Prof. Peter Grottian haben eine Vermittlung zwischen Rüdiger S. und der Verwaltung angeboten, da sie Lösungsmöglichkeiten in der scheinbar verfahrenen Situation sehen.

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Kurt Beck sollte am 2. Januar in Mainz beim Happening dabei sein

Bündnis 3. Juni ruft ebenfalls zur Teilnahme und Protest gegen die Politik des Sozialabbaus auf 

Bonn/Mainz. Nach dem Kurt Beck gestern durch seinen Pressesprecher verlauten ließ, dass er am 2. Januar nicht in Mainz sei, fordern die ihn Veranstalter des Happenings auf, da zu sein. Zu viele Erwerbslose seien empört darüber, wie einfach der SPD-Vorsitzende in einer feudalistischen Weise Jobs aus dem Hut zaubern kann. Daran wollen sie auch teilhaben. Ebenfalls ruft seit gestern einer der größen Zusammenschlüsse der sozialen Bewegungen, das Bündnis 3. Juni zur Teilnahme am Happening auf, um der SPD zu zeigen, dass sie mit ihrer Politik seit Jahren für den Sozialabbau und dessen katastrophalen Folgen, der neuen Armut in Deutschland, maßgeblich mit verantwortlich ist.

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Weihnachtsgeld bei ALG II

Bitte beachten. Burghausen gewährt seinen ALG II-Bürgern Weihnachtsgeld. Ein Rechtsanspruch besteht aber nicht.kinderaugen

Auf Grund der vielen Nachfragen teilt das Erwerbslosen Forum Deutschland mit, dass unsere Meinung ein Antrag auf Weihnachtsgeld für Bezieher von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch Zwei keinen Sinn macht. Dies war ein Versuch einer Aktion im Jahr 2005. Inzwischen ist aber durch das Fortentwicklungsgesetz zu Hartz IV festgestellt worden, dass das Weihnachtsfest nicht extra vorgesehen ist. Entsprechende Klagen bei Sozialgerichten bzw. Landessozialgerichten waren auch nicht erfolgreich.  
Das Erwerbslosen Forum Deutschland verweist deshalb noch mal auf die Umfrage, die zusammen mit „Gegen Hartz“ gemacht wird. In der nächsten Woche soll eine Auswertung gemacht werden und die schon jetzt abzeichnenden Ergebnisse den verantwortlichen Politikern vorgestellt werden.

 

Hartz IV-Armut ist verfassungsgemäß

kinderarmutWut und Fassungslosigkeit unter den Erwerbsloseninitiativen

Kassel. Mit der Entscheidung des BsozG haben die Kassler Richter entschieden,  dass die Regelsätze von Hartz IV verfassungsmäßig nicht zu beanstanden seien und somit der Teilhabe an Gesellschaft und Kultur genügen. Damit wurde die Klage einer 1957 geborenen Klägerin abgewiesen, die dagegen geklagt hatte. Betroffen zeigte sich das Erwerbslosen Forum Deutschland, das die Entscheidung des Gerichtes für an der Lebenswirklichkeit vorbeigedacht hält. Gerade Kinder und Jugendliche würden am schlimmsten unter Armut leiden, da z.B. für Schulbedarf überhaupt kein Betrag im Eckregelsatz vorhanden sein. Zudem bekämen diese nur 60 bzw. 80 Prozent der Leistungen. Für die sozialen Bewegungen bedeute dieses jetzt, dass alleine Protest und leichte Nadelstiche nicht mehr genügen. Die Politik sollte sich nächstes Jahr auf eine härtere Gangart einstellen, dies könne so nicht hingenommen werden.

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